Kinder- und Jugendvorsorge- Untersuchungen

Alle Angaben ohne Gewähr

Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, wie die Abrechnung der Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen in den HzV-Verträgen geregelt ist.

AOK Bayern BKK Bosch BKK EK IKKclassic SVLFG TK
U1–U9 X X X (in P2 enthalten) X X X X
U10 X KV - nur Kinderarzt X (in P2 enthalten) KV - s.u.: verschieden für einzelne Kassen Nicht abrechenbar X KV – Hausarzt nur unter bestimmten Voraussetzungen
U11 X KV - nur Kinderarzt KV - nur Vertragsarzt KV - s.u.: verschieden für einzelne Kassen Nicht abrechenbar X KV – Hausarzt nur unter bestimmten Voraussetzungen
J1 X X X (in P2 enthalten) X X X X
J2 X X KV - nur Vertragsarzt KV - s.u.: verschieden für einzelne Kassen Nicht abrechenbar X KV – Hausarzt nur unter bestimmten Voraussetzungen

Legende:
X: über HzV abrechenbar
KV: über KV abrechenbar (bitte die jeweiligen Bedingungen beachten)

Weitergehende Informationen zu den erweiterten Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen

  • BKK: Kinder- und Jugendärzte, welche am Programm „BKK STARKE KIDS“ teilnehmen, können über das Programm die Vorsorgeleistungen erbringen, die über die U1-U9 und J1 hinausgehen. Weitere Informationen finden Sie hier.
     
  • Bosch BKK: Teilnehmende Vertragsärzte können die Untersuchungen U10, U11 und J1, J2 abrechnen. Weitere Informationen zur U10 und U11 finden Sie hier sowie zur J1 und J2 hier.
     
  • EK:
    • KKH: Die Untersuchungen U10, U11, J2 können von Kinderärzten erbracht werden, welche am Kinderarztvertrag zwischen KKH und dem Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte teilnehmen. 
    • DAK: Die Durchführung der Untersuchungen U10, U11 und J2 durch den Kinderarzt werden von der Kasse übernommen. Weitere Informationen finden Sie hier.
    • Barmer GEK: Der Kinder- und Jugendarzt kann die Leistungen U10, U11 und J2 im Rahmen des Kinder- und Jugend-Programms abrechnen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
    • HKK: Die Untersuchungen U10 und U11 werden nur von Kinder- und Jugendärzten sowie speziell qualifizierten Hausärzten durchgeführt, die an einem entsprechenden Vertrag der hkk teilnehmen. Die J2 wird nicht angeboten. Nähere Informationen finden Sie hier.
    • HEK: Liegen Risikofaktoren wie Probleme in der Schule vor oder solche, die auf eine drohende Erkrankung hinweisen, können U10, U11 und J2 durchgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
       
  • IKKclassic: Die Untersuchungen U10, U11 und J2 sind nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der IKKclassic.
     
  • TK: Ein spezieller Vertrag zwischen TK, KBV und dem Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte an dem unter speziellen Voraussetzungen auch Hausärzte teilnehmen können, ermöglicht die Abrechnung der zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2. Weitere Informationen finden Sie hier.

Im Folgenden sind Verweise zu den Internetseiten des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. sowie zur Seite kindergesundheit-info.de (eine Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung), denen Sie detaillierte Informationen zu den Inhalten der Kinder- und Jugenduntersuchungen entnehmen können.

Weiterführende Links:

  • U1-U9 (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
  • J1 (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
  • U10-U11 (Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte)
  • J2 (Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte)

Der Umfang der U-Untersuchungen wird in den Kinderrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses bestimmt. Nähere Informationen finden Sie hier.

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