Blickpunkte

Im Blickpunkt Nr. 01/2020: Angabe „UUU“ auf KV-Schein wird ab Januar 2020 ersetzt

Nach einer Einigung der Partner des Bundesmantelvertrages für Ärzte kann ab dem 01. Januar 2020 der Ersatzwert „UUU“ nicht mehr auf dem KV-Schein angegeben werden. Diese Neuregelung gilt auch für HZV-Patienten. Nach Möglichkeit sollen die Dauerdiagnosen auf den KV-Schein übernommen und so ein spezifischer Code angegeben werden. Ist dies nicht möglich, empfehlen wir Ihnen ab Januar 2020 die bisherige Angabe „UUU“ durch den ICD-10-Code Z76.9, „Person, die das Gesundheitswesen aus nicht näher bezeichneten Gründen in Anspruch nimmt“, zu ersetzen. Somit ist die Möglichkeit der Abrechnung des KV-Scheins weiterhin gegeben, selbst wenn keine spezifischere Diagnose vorliegt.
 
Alle Informationen zu den HZV-Verträgen finden Sie auf unserer Internetseite unter: www.hausaerzte-bayern.de ->HZV-Verträge.
Insbesondere die Übersicht über die Laborabrechnungen finden Sie unter: www.hausaerzte-bayern.de -> HZV in der Praxis -> Leistungen -> Labor.
 
Weitere Hilfe und Informationen erhalten Sie beim Bayerischen Hausärzteverband unter 089 / 1273927 30, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Fax: 089 / 1273927 99 oder beim Kundenservice der HÄVG Rechenzentrum GmbH unter 02203 / 5756 1111, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Fax: 02203 / 5756 1110.

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