Im Blickpunkt Nr. 05/2020: EBM-Änderungen bei Versand von Arztbriefen/Befunden ab Quartal 3/2020
Seit Juli 2020 gelten für die Erstattung von Versandkosten für Arztbriefe und Befunde neue Leistungen im EBM. Für den Versand elektronischer Arztbriefe wurde eine Strukturförderpauschale (GOP 01660) eingeführt. Zudem wurden neue Kostenpauschalen für Post- und Faxversand aufgenommen (GOP 40110, 40111) und die bisherigen Porto- und Kopieziffern (GOP 40120, 40124, 40126, 40144) gestrichen.
Wir möchten Ihnen einen Überblick über die diesbezüglichen Regelungen in den einzelnen HZV-Verträgen geben. Vorbehaltlich weiterer Vertragsgespräche haben wir für Sie den aktuellen Stand für Quartal 3/2020 dargestellt:
GOP | AOK | BKK | BoschBKK | EK | TK | SVLFG | IKK Classic |
01660 | KVB | KVB | KVB | KVB | KVB | KVB | KVB |
40110 | Bestandteil HZV Pauschale | Bestandteil HZV Pauschale | Bestandteil HZV Pauschale | KVB | KVB | Bestandteil HZV Pauschale | KVB (ab Q4/2020 Bestandteil HZV Pauschale) |
40111 | Bestandteil HZV Pauschale | Bestandteil HZV Pauschale | Bestandteil HZV Pauschale | KVB | KVB | Bestandteil HZV Pauschale | KVB (ab Q4/2020 Bestandteil HZV Pauschale) |
Alle Informationen zu den HZV-Verträgen finden Sie auf unserer Internetseite unter: www.hausaerzte-bayern.de HZV-Verträge/ Ihre Teilnahme/ Vertragsunterlagen.
Weitere Hilfe und Informationen erhalten Sie beim Bayerischen Hausärzteverband unter:
Tel: 089 / 1273927 30, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Fax: 089 / 1273927 99
oder beim Kundenservice der HÄVG Rechenzentrum GmbH unter:
02203 / 57 56 11 11, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Fax: 02203 / 57 56 11 10.