Zeit für neue Ärzte: Berufsziel Hausarzt

Am 25.10.2019 hieß es im Konferenzzentrum München wieder „Zeit für neue Ärzte“. Den angehenden Medizinern bot die Karrieremessen wieder Gesprächsmöglichkeiten mit potenziellen späteren Arbeitgebern und wertvolle Informationen. Für eine spätere Niederlassung warben der Bayerische Hausärzteverband, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns und die Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin an einem gemeinsamen Stand.

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Vergangenen Freitag (25.10.2019) hieß es im Konferenzzentrum München wieder „Zeit für neue Ärzte“. Den angehenden Medizinern – meist noch im Studium – bot die Karrieremessen wieder Gesprächsmöglichkeiten mit potenziellen späteren Arbeitgebern, meist Kliniken, und wertvolle Informationen zum Praktischen Jahr (PJ) und zu Weiterbildung. Für eine spätere Niederlassung warben der Bayerische Hausärzteverband, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns und die Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin an einem gemeinsamen Stand.

Nachdem bei der Podiumsdiskussion mit dem Titel „Medizinstudium – und dann? Wie gelingt der Berufseinstieg?“ nur Klinik- und Behördenmedizin als Optionen dargestellt wurden und eine berufliche Zukunft in der Praxis mehr oder weniger komplett außen vorgelassen wurde, rückte Dr. Oliver Abbushi, Bezirksvorsitzender München des Bayerischen Hausärzteverbandes, im anschließenden Workshop „Berufsbild Allgemeinmedizin – der Weg zu Vielfalt und Selbstbestimmung“ die Niederlassung als Hausärztin oder Hausarzt in den Fokus.

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Anders als an spezialisierten Kliniken, in denen Teilzeitstellen immer noch rar sind, bietet die Arztpraxis gerade bei Zusammenschlüssen mehrerer Ärzte gute Möglichkeiten, Familie und Arbeit unter einen Hut zu bringen, wie Dr. Abbushi als Vater von zwei kleinen Kindern aus eigener Erfahrung berichten konnte. Zusammen mit der Allgemeinmedizinerin Dr. Cornelia Dodeller von der Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin (KoStA) und Ruth Stefan, Präsenzberaterin und Teamleiterin bei der Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) beantwortete Dr. Abbushi Fragen der studierenden rund um die Weiterbildung Allgemeinmedizin und die hausärztliche Tätigkeit.

So wollte eine Teilnehmerin wissen, ob die Weiterbildung auch in der Praxis begonnen werden kann. Dr. Dodeller bejahte, riet aber dazu, mit dem klinischen Teil der Weiterbildung nicht bis zum Ende der Weiterbildungszeit zu warten, sondern mit einem Abschnitt in der Hausarztpraxis zu schließen, um sich besser auf die Facharztprüfung Allgemeinmedizin vorbereiten zu können. Eine weitere Frage bezog sich auf die Auswahl der Fachrichtungen in der Weiterbildung. Hier rieten die Experten, sich an den eigenen Interessen zu orientieren. Wer beispielsweise später auch gynäkologische Vorsorgen anbieten will, sollte einen Weiterbildungsabschnitt in der Gynäkologie verbringen.

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„Das ist das Schöne an der Allgemeinmedizin, dass sie so breit aufgestellt ist; Chirurgie, Orthopädie, Pädiatrie, Neurologie und Urologie sind alles Fachbereiche, die auch für die Allgemeinmedizin interessant sind“, so Dr. Abbushi. Gefragt danach, in welchem Umfang auch Kinder in der Hausarztpraxis behandelt werden können, erklärte der Allgemeinmediziner, dass dies im Ermessen des jeweiligen Hausarztes liege. „In unserer Praxis machen wir keine Kindervorsorgen, aber gerade in ländlichen Regionen mit wenig Kinderärzten versorgen Hausärzte Kinder oft von Anfang an mit“. Wer dies vorhat, sollte in der Weiterbildungszeit ein halbes Jahr in einer pädiatrischen Praxis verbringen, empfiehlt er.

Bei der Frage, ob für das Ziel, Hausarzt zu werden, einer Weiterbildung Innere Medizin genauso geeignet sei wie die Weiterbildung Allgemeinmedizin, gaben die drei Referenten unisono der Allgemeinmedizin den Vorzug. „Viele Beratungsanlässe in der Hausarztpraxis gehen über das Spektrum der Inneren Medizin hinaus, Sie haben beispielsweise häufig Patienten mit Rückenschmerzen oder Verletzungen“, argumentierte Dr. Abbushi. Ruth Stefan wies darauf hin, dass Allgemeinmediziner auch die besseren Karten haben bei der Nachbesetzung von Hausarztsitzen: „Wenn sich ein Allgemeinmediziner und ein hausärztlicher Internist um einen Hausarztsitz bewerben, muss laut SGB V der Allgemeinmediziner den Zuschlag bekommen“, erklärte sie.

 

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