Landarztquote in Bayern

 Erstmals zum Wintersemester 2020/2021 wurden bis zu 5,8 Prozent aller Medizinstudienplätze in Bayern für Studierende vorbehalten, die „ein besonderes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum haben“. Die genaue Quote wird jährlich auf Grundlage einer Bedarfsprognose ermittelt, aktuell etwa 114 Studienplätzen.

1vwlj8wb

Rechtliche Grundlage ist das Bayerische Land- und Amtsarztgesetz, das der Bayerische Landtag am 5. Dezember 2019 verabschiedet hat und das am 01.01.2020 in Kraft getreten ist.

Bewerber um einen Medizinstudienplatz über die Landarztquote verpflichten sich vertraglich, nach dem Studium eine Weiterbildung als Fachärztin oder Facharzt für Allgemeinmedizin oder als Fachärztin oder Facharzt für Innere Medizin in Bayern zu absolvieren und nach Erwerb des Facharzttitels in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet in Bayern (Bedarfsgebiet) für mindestens zehn Jahre hausärztlich tätig zu sein.

Auswahlverfahren in zwei Stufen

Zur Auswahl der Bewerber ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Die Auswahlkriterien der ersten Stufe sind das Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests (z.B. TMS), das Vorliegen einer Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf, die Dauer der Berufstätigkeit in diesem Beruf und die Art und Dauer einer geeigneten freiwilligen oder ehrenamtlichen Tätigkeit.

Auf der zweiten Stufe des Auswahlverfahrens finden strukturierte und standardisierte Auswahlgespräche statt. Daran nehmen diejenigen Bewerberinnen und Bewerber teil, die sich in der ersten Stufe des Auswahlverfahrens qualifiziert haben.

Das Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests muss bereits zum Bewerbungszeitpunkt vorliegen und kann nicht nachgereicht werden.
Informationen zur Landarztquote in Bayern und zur Bewerbung findet ihr auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). 

Eine Bewerbung um einen Medizinstudienplatz über die Landarztquote in Bayern will gut überlegt sein: Wer auf diese Weise einen Medizinstudienplatz erhält und später die Bedingungen nicht einhält, dem droht eine Vertragsstrafe von 250.000 Euro.

Themen in HOME ÜBER UNS SERVICE AKTUELL HZV FORTBILDUNG NACHWUCHS STIFTUNG :

Login Mitgliederbereich:

Login Mitgliederbereich

Suche: