FAQs: Hausarzt sein und Hausarzt werden

Hausarzt sein und Hausarzt werden - dazu haben Medizinstudierende eine Menge Fragen. Hier nehmen Experten des Bayerischen Hausärzteverbandes dazu Stellung. Schicke uns auch Deine Fragen zu diesem Thema - unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Brauche ich als Ärztin/Arzt in Weiterbildung eine eigene Berufshaftpflichtversicherung?

Dr. Dagmar Schneider
Dr. Dagmar Schneider

Es antwortet Dr. Dagmar Schneider, Leiterin der Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin (KoStA):

Ja, unbedingt. Laut Paragraf 21 der Musterberufsordnung sowie der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns besteht die Pflicht dazu. „Der Arzt ist verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zu versichern“, heißt es dort.

Das ist auch sinnvoll. Ärzte in Weiterbildung sind zwar im Rahmen ihrer Praxis- oder Kliniktätigkeit über ihren Arbeitgeber versichert. Behandlungen außerhalb des Arbeitsplatzes, zum Beispiel in einem Notfall, sind dadurch aber nicht abgedeckt.

 

Ist die Weiterbildung Allgemeinmedizin bundeseinheitlich geregelt?

Dr. Dagmar Schneider
Dr. Dagmar Schneider

Es antwortet Dr. Dagmar Schneider, Leiterin der Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin (KoStA):

Nein. Es gibt zwar eine Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer. Diese wird von den Landesärztekammern aber zum Teil mit Abweichungen umgesetzt. Gültig ist für Ärzte und Ärztinnen in Weiterbildung jeweils die Weiterbildungsordnung des Bundeslandes, in dem sie ärztlich tätig sind. Ohne ärztliche Tätigkeit ist der Erstwohnsitz entscheidend. Bei den Landesärztekammern sind die jeweiligen Weiterbildungsordnungen online abrufbar, in Bayern unter www.blaek.de -> Weiterbildung.

Bei Änderungen der Weiterbildungsordnung im Laufe ihrer Weiterbildung gilt für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung normalerweise immer die Fassung, die zu Beginn ihrer Weiterbildung in Kraft war.

 

Bin ich in einem Weiterbildungsverbund auf die angeschlossenen Ärzte und Krankenhäuser beschränkt?

Dr. Wolfgang Ritter
Dr. Wolfgang Ritter

Dr. Wolfgang Ritter, Bezirksdelegierter für München und Leiter der „AG Angestellte Ärzte“ im Bayerischen Hausärzteverband:

Nein. Ein Weiterbildungsverbund ist ein Angebot, keine Verpflichtung. Wenn dem gewählte Weitebildungsverbund beispielsweise keine Kinderarztpraxis angeschlossen ist, der Arzt/die Ärztin in Weiterbildung aber Wert auf einen Abschnitt in der pädiatrischen ambulanten Versorgung legt, ist es ihm/ihr freigestellt, diesen Abschnitt selbst zu organisieren.

Gibt es auch für angestellte Ärztinnen und Ärzte eine Fortbildungspflicht?

Dr. Ernst Engelmayr
Dr. Ernst Engelmayr

Dr. Ernst Engelmayr, Fortbildungsberauftragter im Vorstand des Bayerischen Hausärzteverbandes:

Alle Vertragsärzte müssen innerhalb von 5 Jahren 250 Fortbildungspunkte nachweisen, egal, ob sie freiberuflich oder angestellt tätig sind. Ob bei angestellten Ärztinnen und Ärzten der Arbeitgeber die Kosten für den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen übernimmt, ist Verhandlungssache – verpflichtet ist er dazu nicht.

Kann man die Famulatur splitten?

Prof. Dr. Jörg Schelling
Prof. Dr. Jörg Schelling

Prof. Dr. Jörg Schelling vom Institut für Allgemeinmedizin der LMU:

Als Mindestdauer einer Famulatur ist in Bayern 1 Monat festgelegt, worunter mindestens 30 Kalendertage zu verstehen sind. Das bedeutet, dass die vorgeschriebenen Famulaturabschnitte in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung und in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung von je einem Monat jeweils zusammenhängend abgeleistet werden müssen.

Es ist also nicht möglich, beispielsweise die „Hausarztfamulatur“ aufzuteilen in 2 Abschnitte von jeweils 2 Wochen. Nur der 2-monatige Famulaturabschnitt im stationären Bereich (Krankenhaus beziehungsweise stationäre Rehabilitationseinrichtung) kann in 2 Abschnitte aufgeteilt werden, wobei jeder Abschnitt mindestens einen Monat umfassen muss.

Wie wird man Allgemeinmediziner?

Dr. Wolfgang Ritter
Dr. Wolfgang Ritter

Dr. Wolfgang Ritter, Bezirksdelegierter für München und Leiter der „AG Angestellte Ärzte“ im Bayerischen Hausärzteverband:

Die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin dauert fünf Jahre. Das ergibt sich aus den Vorgaben der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer, an der sich die Landesärztekammern mit ihrer jeweiligen Weiterbildungsordnung orientieren. Demnach sind als Voraussetzung für die Facharztprüfung Allgemeinmedizin folgende Vorgaben zu erfüllen:

  • 36 Monate stationäre Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin, wovon 18 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung auch im ambulanten Bereich angerechnet werden.
  • 24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung, wovon bis zu 6 Monate in Chirurgie (auch 3 Monatsabschnitte) und/oder Kinder- und Jugendmedizin (auch 3 Monatsabschnitte) angerechnet werden können

-> insgesamt 60 Monate

Hinzu kommt ein 80-Stunden-Kurs in Psychosomatischer Grundversorgung, der berufsbegleitend besucht werden kann.
Die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin kann auch in Teilzeit absolviert werden. Die Teilzeit wird dann anteilig entsprechend angerechnet, wodurch sich die Weiterbildungszeit verlängert.

Habe ich Anspruch auf ein Gehalt oder eine Aufwandsentschädigung während der Famulatur?

Dr. Petra Reis-Berkowicz
Dr. Petra Reis-Berkowicz

Dr. Petra Reis-Berkowicz, Vorstandsmitglied im Bayerischen Hausärzteverband und Vorsitzende der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB):

Ein Anspruch auf Vergütung oder Aufwandentschädigung der Famulatur besteht nicht, da die Famulatur kein „Job“, sondern eine Form praktischen Unterrichts darstellt und für den Lehrarzt mit entsprechendem Aufwand verbunden ist – auch wenn das Arbeiten mit angehenden Mediziner durchaus Spaß macht.
Manche Kliniken gewähren ein Taschengeld zwischen 100 und rund 400 Euro/Monat. Arztpraxen können sich eine Vergütung in aller Regel nicht leisten. In der Famulatur- und Praktikumsbörse des Bayerischen Hausärzteverbandes finden sich jedoch einige Praxen, die Kost und Logis zur Verfügung stellen oder sich an den Fahrtkosten beteiligen.

Daneben haben Medizinstudierende die Möglichkeit, Förderprojekte für Famulaturen auf dem Land in Anspruch zu nehmen. In Bayern können sich Medizinstudierende im Rahmen des gemeinsamen Famulaturförderprojektes des Bayerischen Hausärzteverbandes und der Techniker Krankenkasse, Landesvertretung Bayern, Fahrt und Unterbringungskosten für die Famulatur in einer Hausarztpraxis in ländlichen Regionen bis zu 500 Euro erstatten lassen. Unterstützung für Famulaturen auf dem Land bietet auch „Land in Sicht“, ein gemeinsames Projekt der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), das der Bayerische Hausärzteverband unterstützt.

Muss man als Hausarzt Bereitschaftsdienst übernehmen?

Dr. Wolfgang Ritter
Dr. Wolfgang Ritter

Dr. Wolfgang Ritter, Bezirksdelegierter für München und Leiter der „AG Angestellte Ärzte“ im Bayerischen Hausärzteverband:

Nicht nur für Hausärzte, sondern für jeden vertragsärztlich tätigen Mediziner besteht laut Bereitschaftsdienstordnung eine Verpflichtung, am Bereitschaftsdienst teilzunehmen. Dazu werden Vertragsärzte einer Bereitschaftsdienstgruppe zugeteilt.

Noch bis vor kurzem konnte die Frequenz, mit der Vertragsärzte Bereitschaftsdienste außerhalb der Sprechzeiten übernehmen mussten, sehr unterschiedlich hoch sein, je nachdem, wo man seine Praxis hatte, ob in der Stadt oder auf dem Land.

Mit der Reform der Bereitschaftsdienstordnung ist es weitgehend gelungen, die Frequenz der Bereitschaftsdienste für den einzelnen Arzt deutlich zu reduzieren. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem die Zusammenlegung kleinerer Bereitschaftsdienstgruppen mit hoher Dienstfrequenz, die Einrichtung von zentral gelegenen Bereitschaftsdienstpraxen und die Schaffung eines Poolarzt-Systems. Ärzte können sich als Poolarzt bei der KVB registrieren lassen und dann freiwillig Bereitschaftsdienste von Vertragsärzten übernehmen, die ihren Dienst abgeben möchten.

Was sind qualitätsgesicherte Leistungen?

Dr. Petra Reis-Berkowicz, Vorstandsmitglied im Bayerischen Hausärzteverband und Vorsitzende der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB):

Bestimmte Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung dürfen erst erbracht und abgerechnet werden, wenn dafür eine Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vorliegt.

Diese Genehmigung muss beantragt werden, ihre Bewilligung ist immer an bestimmte Anforderungen geknüpft. Um beispielsweise die Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Langzeit-EKG zu erhalten, müssen Allgemeinmediziner neben der entsprechenden apparativen Ausstattung der Praxis mindestens 100 Langzeit-EKG inklusive Auswertung und Beurteilung nachweislich durchgeführt haben.

Es ist sinnvoll, sich bereits in der Weiterbildungszeit zu überlegen, welche qualitätsgesicherten Leistungen man erbringen möchte und die Weiterbildungszeit zu nutzen, um die entsprechenden Anforderungen für die Genehmigung zu erfüllen.

Eine Übersicht qualitätsgesicherter Leistungen hat die KVB auf ihrer Website bereitgestellt unter https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Formulare/A-D/KVB-FORM-Uebersicht-Abrechnungsberechtigungen-Arzt.pdf.

Später mal mein eigener Chef sein und Familie haben – geht das beides als niedergelassene Hausärztin?

Dr. Beate Reinhardt
Dr. Beate Reinhardt

Dr. Beate Reinhardt, Delegierte den Bayerischen Hausärzteverbandes und Initiatorin des Workshops „Zukunft Familienmedizin“:

Auf jeden Fall. Als niedergelassene Hausärztin stehen Ihnen unterschiedliche Teilzeitmodelle offen. So können Sie Ihre Arbeitszeit an die Familie anzupassen. Will heißen, wenn die Kinder klein sind und viel Zeit beanspruchen, kann ich die Arbeitszeit entsprechend zurückfahren.

Das bedeutet nicht wie in vielen anderen Berufen das Ende der Karriere beziehungsweise einen Karriereknick. In der Praxis, vor allem in der eigenen Praxis, kann ich bei Bedarf wieder stärker einsteigen mit der gleichen Verantwortung und im gleichen Tätigkeitsfeld wie zuvor. Bessere berufliche Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten bietet Frauen, die Familie haben wollen, kaum ein anderer Beruf.

 

 

Welche Tätigkeiten darf ich während meiner Famulatur selbst durchführen?

Prof. Dr. Jörg Schelling, Kommissarischer Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der LMU:

Das hängt maßgeblich davon ab, wie der Lehrarzt Fähigkeiten und Geschick seines Famulanten einschätzt. Grundsätzlich können delegierbare Leistungen von Famuli übernommen werden, wie beispielsweise Blutabnahme, intramuskuläre Injektionen, Impfungen, Infusionen oder Verbände anlegen, Blutdruck- und Blutzuckermessungen, Lungenfunktionstests, Harnschnelltestuntersuchungen oder das Anlegen eines EKG.

Der Lehrarzt ist jedoch für den Famulant verantwortlich und wird dem Medizinstudierenden nur Aufgaben übertragen, wenn er sich zuvor davon überzeugt hat, dass sein Famulant der übertragenen Aufgabe auch vollumfänglich gewachsen ist. Zusätzlich muss beachtet werden, dass ein Famulant in der Kassenärztlichen Praxis keine Leistungen selbstständig erbringen oder abrechnen darf. Empfehlenswert für Famuli ist es zudem, dem Lehrarzt eine Bescheinigung über eine eigene Haftpflichtversicherung vorzulegen.

Nicht delegierbare Tätigkeiten wie das Anamnesegespräch oder die körperliche Untersuchung dürfen Famuli nur unter direkter Aufsicht des Lehrarztes übernehmen.

 

 

Weiterbildungsbefugnis 24 Monate „mit Nebenbestimmungen“ – was heißt das?

Dr. Dagmar Schneider
Dr. Dagmar Schneider

Es antwortet Dr. Dagmar Schneider, Leiterin der Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin (KoStA):

Um die Qualität der Weiterbildung sicher zu stellen, kann die Weiterbildungsbefugnis an bestimmte Auflagen – Nebenbestimmungen – geknüpft sein.

Wenn zum Beispiel eine Hausarztpraxis das gesamte Spektrum der Allgemeinmedizin bietet mit Ausnahme der Dopplersonografie, die laut Weiterbildungsordnung aber zu den Weiterbildungsinhalten Allgemeinmedizin gehört, kann die Praxis eine 24-monatige Weiterbildungsbefugnis mit Nebenbestimmung erhalten. Die Nebenbestimmung würde in diesem Fall besagen, dass in der Praxis angestellten Ärzten in Weiterbildung Allgemeinmedizin während der 24-monatigen Weiterbildungszeit der Erwerb der Kenntnisse in der Dopplersonografie in einer anderen Praxis oder Klinik unter einem ebenfalls befugten Weiterbilder ermöglicht werden muss, falls sie nicht bereits von einer vorherigen Weiterbildungsstelle diese Weiterbildungsinhalte nachweisen können.

Welche Nebenbestimmungen eine Weiterbildungspraxis gegebenenfalls erfüllen muss, können Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung auf der Homepage der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) unter www.blaek.de in Erfahrung bringen. Dazu müssen sie sich mit ihrer Mitgliedsnummer im „Meine BLÄK“-Portal oben rechts auf der Startseite der BLÄK registrieren. Dort können dann Befugnisdetails der einzelnen Weiterbildungspraxen aufgerufen werden.

 

 

Wo erfahre ich die Dauer der Weiterbildungsbefugnis meines Weiterbilders?

Dr. Dagmar Schneider
Dr. Dagmar Schneider

Es antwortet Dr. Dagmar Schneider, Leiterin der Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin (KoStA):

Ob 6, 12, 18 oder 24 Monate - die Weiterbildung in einer Praxis wird nur für den Zeitraum anerkannt, für den die Praxis eine aktuelle Weiterbildungsbefugnis hat.

Ob und für welchen Zeitraum eine Praxis zur Weiterbildung befugt ist, lässt sich verlässlich auf der Homepage der Bayerischen Landesärztekammer (www.blaek.de) unter Weiterbildung -> Befugnisse herausfinden. Dort sind fortlaufend aktualisierte Listen weiterbildungsbefugter Praxen in allen Fachgebieten eingestellt. ZurListe der weiterbildungsbefugten Hausarztpraxen geht es hier.

 

 

Famulatur im Ausland- Worauf muss ich achten?

Prof. Dr. Jörg Schelling, Kommissarischer Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der LMU:

Wenn Medizinstudierende einen Famulaturabschnitt im Ausland absolvieren möchten, müssen sie vor allem darauf achten, dass der gewählte Famulaturplatz die erforderlichen Kriterien erfüllt, damit es nicht zu Problemen bei der Anerkennung der Auslandsfamulatur kommt. Mit anderen Worten, ein Famulaturplatz im Ausland muss vergleichbare Standards aufweisen, wie sie im deutschen Gesundheitswesen gelten.

Hilfreich ist es, auf bereits bewährte Famulaturplätze zurückzugreifen. Man kann zum Beispiel bei Komilitonen nachfragen oder sich in Internetforen erkundigen zu bereits absolvierten und anerkannte Auslandfamulaturen. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich vor Antritt einer Auslandfamulatur mit dem Prüfungsamt in Verbindung zu setzen und abzuklären, ob der ins Auge gefasste Famulaturplatz anerkannt werden kann. Denn das Entscheidende bei jedem Auslandsaufenthalt im Studium ist die reibungslose Anrechnung in Deutschland.

 

 

 

Kann ich auch als Weiterbildungsassistent „Poolarzt“ werden?

Dr. Petra Reis-Berkowicz, Vorstandsmitglied im Bayerischen Hausärzteverband und Vorsitzende der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB):

In Bayern besteht die Möglichkeit, als „Poolarzt“ am Bereitschaftsdienst teilzunehmen und Dienste von Vertragsärzten zu übernehmen, ohne selbst Vertragsarzt zu sein. Ein Poolarzt muss nicht unbedingt eine abgeschlossenen Weiterbildung vorweisen; auch approbierte Ärztinnen und Ärzte, die eine mindestens zweijährige allgemeinmedizinische Weiterbildung bzw. eine mindestens zweijährige Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet nach Weiterbildungsrecht nachweisen können und über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung verfügen, erfüllen die Voraussetzungen, um als Poolarzt tätig werden zu können.

Weitere Informationen zur Tätigkeit als Poolarzt hat die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns unter https://www.kvb.de/praxis/aerztlicher-bereitschaftsdienst/poolaerzte/ bereitgestellt.

Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Zusatzweiterbildung?

Dr. Wolfgang Ritter
Dr. Wolfgang Ritter

Dr. Wolfgang Ritter, Bezirksdelegierter für München und Leiter der „AG Angestellte Ärzte“ im Bayerischen Hausärzteverband:

Wer sich für eine Zusatzbezeichnung interessiert, sollte die Weiterbildungszeit zum Facharzt/zur Fachärztin für Allgemeinmedizin für den Erwerb der zusätzlichen Qualifikation nutzen. Denn in der Weiterbildungszeit ist man flexibler.

Hat man erst mal die eigene Praxis oder ist in einer angestellt, wird es schwieriger, vorgeschriebene Präsenzveranstaltungen zu besuchen oder die entsprechenden Weiterbildungszeiten für die jeweilige Zusatzbezeichnung zu absolvieren.

 

 

Welche Zusatzbezeichnung passt gut zur Allgemeinmedizin?

Dr. Wolfgang Ritter
Dr. Wolfgang Ritter

Dr. Wolfgang Ritter, Bezirksdelegierter für München und Leiter der „AG Angestellte Ärzte“ im Bayerischen Hausärzteverband:

Die Klassiker sind Naturheilkunde und Homöopathie, da sie dem ganzheitlichen Ansatz der Allgemeinmedizin entsprechen und die Schulmedizin ergänzen. Diese Zusatzbezeichnungen erlauben es dem Hausarzt/der Hausärztin außerdem, eine bestimmte Patientenklientel anzusprechen, die sich in der Schulmedizin nicht optimal versorgt fühlt.

Durch die Bandbreite der Allgemeinmedizin kommt jedoch prinzipiell jede Zusatzbezeichnung in Frage. Allgemeinmediziner haben damit die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte zu setzen, die ihren Interessen entgegenkommen – mehr, als das in irgendeinem anderen Fachbereich machbar ist. Sei es Sportmedizin, Akupunktur, Reisemedizin, Betriebs- oder Notfallmedizin – als Hausarzt kann ich mir Nischen aussuchen, die mir Spaß machen, und damit das Angebot meiner Praxis entsprechend ausbauen.

 

Krank während der Famulatur - wird die Famulatur trotzdem anerkannt?

Prof. Dr. Jörg Schelling, Kommissarischer Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der LMU:

Als Mindestdauer für eine Famulatur ist in Bayern 1 Monat vorgeschrieben, worunter mindestens 30 Kalendertage zu verstehen sind.

Wer während seiner Famulatur beispielsweise durch Krankheit ausfällt, muss die Fehltage nacharbeiten, damit die Famulatur trotzdem anerkannt werden kann. Die Krankheitstage müssen außerdem im Famulaturzeugnis dokumentiert werden.

 

Welche Fördermittel gibt es in Bayern für die Famulatur in einer Landarztpraxis?

Dr. Dieter Geis
Dr. Dieter Geis

Dr. Dieter Geis, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes:

Der Bayerische Hausärzteverband hat im vergangenen Jahr erstmals gemeinsam mit der Techniker Krankenkasse (TK), Landesvertretung Bayern, ein Famulaturförderprojekt gestartet. Medizinstudierende, die zur Famulatur in eine Landarztpraxis gehen, können sich im Rahmen des Projekts Fahrt- und Reisekosten bis zu 500 Euro erstatten lassen. Das Projekt verlief sehr erfolgreich und wird 2016 fortgesetzt. Informationen und ein Formular, mit dem man sich um die Förderung bewerben kann, gibt es hier.

Famulaturen in ausgewählten Haus- und Facharztpraxen auf dem Land werden auch über das Programm „Land in Sicht“ der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (BVMD) und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns gefördert, das der Bayerische Hausärzteverband ebenfalls unterstützt. Die Förderung umfasst die anteilige Erstattung der Reisekosten bis zu 216 Euro und eine finanzielle Unterstützung von 300 Euro für eine vierwöchige Famulatur. Informationen zu dem Förderprogramm gibt es auf der Website der BVMED.

 

Wann ist der ideale Zeitpunkt für Famulatur in der Hausarztpraxis?

Prof. Dr. Jörg Schelling, Kommissarischer Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der LMU:

Abschnitts zur Famulatur in der hausärztlichen ambulanten Versorgung antreten, spannend und interessant wird das immer sein. Man profitiert jedoch mehr davon, wenn man bereits gewisse Grundlagen der Anamnese und der großen Bandbreite körperlicher Untersuchungen, mit denen man gerade in der Hausarztpraxis konfrontiert wird, beherrscht.

Die Hausarztfamulatur bietet mit dem breiten medizinischen Spektrum, das dort geboten wird, wie kein anderer Famulaturabschnitt Gelegenheit, theoretisches Wissen praktisch anzuwenden. Dies sollte man auch nutzen! Deshalb würde ich empfehlen, die Hausarztfamulatur nicht als Erstes anzugehen, sondern erst ab der Mitte des klinischen Studienabschnittes. Am besten beginnt man mit der Famulatur im stationären Bereich, denn in der Klinik können Studierende gezielter mit Einzelaufgaben betraut werden, was in einer Praxis, speziell der hausärztlichen Versorgung, mit ihren spezifischen Abläufen und fokussierten Untersuchungen schwieriger ist.

 

Wie stelle ich sicher, dass die Famulaturpraxis zu mir passt?

Prof. Dr. Jörg Schelling, Kommissarischer Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der LMU:

Es ist immer gut, wenn man die Praxis mit Ärzten und Mitarbeitern schon mal kennengelernt hat, bevor man sich für vier Wochen festlegt. Eine gute Gelegenheit dazu bieten die Schnuppertage in der Praxis im Rahmen des universitären Curriculums: Dabei kann man sich die Praxisabläufe einen halben Tag anschauen.

Wenn die Entscheidung für eine Praxis gefallen ist und die Praxisleitung zugesagt hat, empfiehlt es sich, nochmal Schnupperstunden zu vereinbaren, bevor die eigentliche Famulatur losgeht. So lassen sich unangenehme Überraschungen aufgrund falscher Vorstellungen vermeiden.

 

Kann ich auch freiberuflich als Hausarzt/Hausärztin in Teilzeit arbeiten?

Dr. Beate Reinhardt
Dr. Beate Reinhardt

Dr. Beate Reinhardt, Delegierte den Bayerischen Hausärzteverbandes und Initiatorin des Workshops „Zukunft Familienmedizin“:

Ja. Ein Arztsitz kann unter bis zu 4 Kolleginnen/Kollegen aufgeteilt werden. Das bietet große Flexibilität: Wenn sich 4 Mediziner einen Arztsitz teilen, ergibt das für jeden eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden, bei 2 Ärztinnen/Ärzte hat jeder eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden. Auch die Konstellation, in der ein Arzt/eine Ärztin 20 Stunden pro Woche arbeitet und sich den Arztsitz mit 2 weiteren Kolleginnen/Kollegen teilt, die jeweils 10 Stunden arbeiten, ist denkbar.

Braucht man eine Haftpflichtversicherung für die Famulatur?

Prof. Dr. Jörg Schelling, Kommissarischer Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der LMU:

Medizinstudierende arbeiten während der Famulatur nie selbstständig, sondern immer unter Anleitung eines ausgebildeten Mediziners, der für den Famulanten verantwortlich ist. Kommt es durch den Fehler des Famulanten in einer Arztpraxis zu einem Schadensfall, tritt in der Regel die Berufshaftpflichtversicherung des betreuenden Arztes dafür ein. Bei Famulaturen in Kliniken sind Medizinstudierende durch den Krankenhausträger abgesichert.

In Ausnahmefällen ist jedoch ein gewisses Haftungsrisiko für Famuli denkbar, beispielsweise, wenn dem Famulanten bei einem Schadensfall Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. Es empfiehlt sich nicht nur deshalb, bereits während des Studiums eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Viele Arztpraxen wünschen sich dies auch von Ihren Famulanten.

Was ist ein Weiterbildungsverbund?

Dr. Wolfgang Ritter
Dr. Wolfgang Ritter

Dr. Wolfgang Ritter, Bezirksdelegierter für München und Leiter der „AG Angestellte Ärzte“ im Bayerischen Hausärzteverband:

Um die Organisation der einzelnen Weiterbildungsabschnitte zu vereinfachen und Wartezeiten zwischen den Abschnitten oder große Ortswechsel zu vermeiden, haben sich in vielen Regionen Bayerns Krankenhäuser und Praxen zu Weiterbildungsverbünden zusammengeschlossen. Das ermöglicht es den Weiterbildungsassistenten, die komplette Weiterbildung in einer Region zu durchlaufen mit garantierter Rotation durch alle vorgeschriebenen Abschnitte.

Eine Übersicht der Weiterbildungsverbünde Allgemeinmedizin in Bayern ist auf der Website der „Koordinierungsstelle für Allgemeinmedizin“ (KoStA) unter www.kosta-bayern.de zu finden. Der Bayerische Hausärzteverband ist einer der Träger dieser Einrichtung.

Kann ich auch als freiberufliche(r) Arzt/Ärztin in eigener Praxis in Teilzeit arbeiten?

Dr. Wolfgang Ritter
Dr. Wolfgang Ritter

Dr. Wolfgang Ritter, Bezirksdelegierter für München und Leiter der „AG Angestellte Ärzte“ im Bayerischen Hausärzteverband:

Ja, das ist möglich mit einer Teilzulassung mit halbem Versorgungsauftrag. Konkret heißt das, es müssen pro Woche mindestens 10 Sprechstunden persönlich angeboten werden, während bei voller Zulassung die Präsenzzeit in der Praxis wöchentlich mindestens 20 Sprechstunden beträgt.

Man kann von vorneherein eine Teilzulassung beantragen. Hat man bereits eine Vollzulassung und möchte, zum Beispiel aus familiären Gründen, beruflich kürzer treten, besteht die Möglichkeit, hälftig auf die Zulassung zu verzichten, die dann zur Nachbesetzung ausgeschrieben wird. Dieser Schritt will aber gut überlegt sein: In einem gesperrten Planungsbereich ist die Rückumwandlung einer Teilzulassung in eine Vollzulassung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, und es ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Weitere Informationen zum Thema Teilzulassung bietet das Merkblatt „Zulassung/Teilzulassung von Vertragsärzten und Psychotherpeuthen“ der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB).

Was ist der Unterschied zwischen einer Gemeinschaftspraxis und einer Praxisgemeinschaft?

Dr. Wolfgang Ritter
Dr. Wolfgang Ritter

Dr. Wolfgang Ritter, Bezirksdelegierter für München und Leiter der „AG Angestellte Ärzte“ im Bayerischen Hausärzteverband:

den neueren Begriffen dafür: In der Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), wie die Gemeinschaftspraxis treffender heißt, steht die Zusammenarbeit verschiedener Ärzte gleicher oder unterschiedlicher Fachrichtungen im Vordergrund. Ressourcen wie Praxisräume, medizinische Geräte und das Personal werden gemeinsam genutzt, und der Patientenstamm wird gemeinsam behandelt und abgerechnet, auch wenn jeder der Praxispartner eigenverantwortlich und medizinisch unabhängig arbeitet.

Auch in einer Praxisgemeinschaft oder besser Praxisorganisationsgemeinschaft teilen sich Kolleginnen und Kollegen gleicher oder unterschiedlicher Fachrichtungen Ressourcen wie Praxisräume, medizinische Geräte und Personal. Jeder arbeitet jedoch wirtschaftlich unabhängig, das heißt, er behandelt und rechnet jeweils seinen eigenen Patientenstamm getrennt von den anderen Ärzten der Praxisgemeinschaft ab. Eine Behandlung eines Patienten durch verschiedene Ärzte der selben Praxisgemeinschaft ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Vorsicht Doppelabrechnung!

Wie erhält man die Approbation?

Dr. Ernst Engelmayr
Dr. Ernst Engelmayr

Dr. Ernst Engelmayr, Fortbildungsberauftragter im Vorstand des Bayerischen Hausärzteverbandes:

Die Approbation ist die Voraussetzung dafür, ärztlich tätig zu werden, auch im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin. Diese Berufserlaubnis wird beim zuständigen Landesprüfungsamt beantragt. In Bayern ist das für Medizinabsolventen, die ihr Medizinstudium an der Universität Erlangen-Nürnberg oder der Julius-Maximilians-Universität Würzburg abgeschlossen haben, die Regierung von Unterfranken, für Absolventen der Ludwig-Maximilans-Universität Universität München und der Universität Regensburg die Regierung von Oberbayern.

Dazu ist ein Antrag auszufüllen, der bei den jeweiligen Landesprüfungsämtern zum Download bereitsteht. Zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag muss ein lückenloser, unterschriebener Lebenslauf mit ins Antragskuvert, ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass der Ausübung des Arztberufes gesundheitlich nichts entgegensteht (nicht älter als einen Monat bei Antragsstellung) sowie folgende Dokumente, die beim Einwohnermeldeamt ausgestellt werden:

  • amtlich bzw. notariell beglaubigte Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
  • amtlich bzw. notariell beglaubigte Kopie Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
  • Bei von der Geburtsurkunde abweichenden Namen die beglaubigte Kopie eines entsprechenden Nachweises, z. B. Heiratsurkunde oder die offizielle Bescheinigung über eine Namensänderung

Ebenfalls notwendig ist ein Führungszeugnis der Belegart „O“, das auch beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt wird, von diesem jedoch direkt unter dem Verwendungszweck „Approbation als Arzt/Ärztin“ an das zuständige Prüfungsamt geschickt werden soll.

Da die bayrischen Universitäten die Prüfungszeugnisse ihrer Medizinabsolventen direkt an das zuständige Prüfungsamt in Form einer Prüfungsakte übersenden, müssen sich die Antragssteller darum nicht kümmern. Wer bereits promoviert hat, legt seinem Approbationsantrag noch eine amtlich oder notariell beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde bei.

Ausländische Medizinstudierende, die ihren Abschluss an einer bayerischen Universität gemacht haben und im Freistaat die Approbation beantragen, müssen beglaubigte Kopien der erforderlichen Unterlagen, falls im Original nicht auf Deutsch, in der Ursprungssprache und in der deutschen Übersetzung durch einen öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer vorlegen. Außerdem ist eine beglaubigte Kopie der gültigen Aufenthaltserlaubnis mit einzureichen.

Für die Ausstellung der Approbationsurkunde erheben die Prüfungsämter in Bayern eine Gebühr von 150 Euro (Stand Januar 2016), die nach Erhalt der entsprechenden Kostenrechnung überwiesen werden müssen.

Was bedeutet „Jobsharing“ in der Arztpraxis?

Dr. Wolfgang Ritter
Dr. Wolfgang Ritter

Dr. Wolfgang Ritter, Bezirksdelegierter für München und Leiter der „AG Angestellte Ärzte“ im Bayerischen Hausärzteverband:

Beim Jobsharing teilt ein niedergelassener Arzt als „Seniorpartner“ seinen Versorgungsauftrag mit einem Kollegen („Juniorpartner“), der dann entweder angestellt oder freiberuflich in der Praxis mitarbeitet. Das Leistungsvolumen darf dabei nicht merklich steigen (um maximal 3 Prozent). Die Arbeitsaufteilung wird praxisintern geregelt und bleibt den Partnern überlassen.

Da der Juniorpartner beim Jobsharing in der Bedarfsplanung nicht mitgezählt wird, ist diese Form des Zusammenschlusses auch in zulassungsgesperrten Gebieten eine gute Möglichkeit, in die ambulante Versorgung einzusteigen. Will sich der Seniorpartner, dem der Vertragsarztsitz gehört, aus der Praxis zurückziehen, erhält der Juniorpartner in der Regel die Genehmigung des Zulassungsausschusses für die Praxisnachfolge, wenn er dies beantragt.

 

 

Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich eine Hausarztpraxis übernehmen will?

Dr. Wolfgang Ritter
Dr. Wolfgang Ritter

Dr. Wolfgang Ritter, Bezirksdelegierter für München und Leiter der „AG Angestellte Ärzte“ im Bayerischen Hausärzteverband:

Zum Standard der hausärztlichen Praxisausstattung gehören zum Beispiel ein EKG, ein Blutzuckermessgerät, ein Ultraschallgerät, ein Ergometer und ein Spirometer und natürlich die Praxis-EDV. Für die Anschaffung dieser Geräte muss mit rund 35.000 Euro gerechnet werden. Wird eine bereits vorhandene Praxis übernommen, spielen für die Höhe der Übernahmekosten weitere Faktoren eine Rolle wie Praxisumsatz und Attraktivität des Standorts.

 

Ich möchte freiberuflich als Hausarzt/Hausärztin in eigener Praxis arbeiten, aber nebenberuflich als Betriebsmediziner tätig werden. Geht das?

Dr. Wolfgang Ritter
Dr. Wolfgang Ritter

Dr. Wolfgang Ritter, Bezirksdelegierter für München und Leiter der „AG Angestellte Ärzte“ im Bayerischen Hausärzteverband:

Ja. Ein Hausarzt/eine Hausärztin mit einem vollen Arztsitz kann nebenberuflich bis zu 13 Wochenstunden außerhalb der Praxis arbeiten, also beispielsweise als Betriebsärztin/Betriebsarzt in einem Unternehmen oder auch in einem Krankenhaus. Bei einem halben Arztsitz sind bis zu 26 Wochenstunden nebenberufliche Tätigkeit möglich.

 

Ich möchte später zunächst im Angestelltenverhältnis tätig werden. Geht das im ambulanten Bereich nur in einem MVZ?

Dr. Wolfgang Ritter
Dr. Wolfgang Ritter

Dr. Wolfgang Ritter, Bezirksdelegierter für München und Leiter der „AG Angestellte Ärzte“ im Bayerischen Hausärzteverband:

Nein, auch Vertragsärzte können Kollegen in ihrer Praxis anstellen. Wie im MVZ auch ist in zulassungsbeschränkten Gebieten das Vorhandensein eines freien Arztsitzes in der Praxis beziehungsweise der Aufkauf eines ausgeschriebenen Arztsitzes durch den anstellenden Arzt Voraussetzung.

 

Wenn ich eine Praxis samt Arztsitz übernehme, kann ich die Praxis dann später verlegen?

Dr. Wolfgang Ritter
Dr. Wolfgang Ritter

Dr. Wolfgang Ritter, Bezirksdelegierter für München und Mitglied der „AG Angestellte Ärzte“ im Bayerischen Hausärzteverband, antwortet:

Ein übernommener Arztsitz ist zwar nicht an den Ort, aber an den jeweiligen Zulassungsbereich gebunden. Innerhalb des gleichen Zulassungsbereichs kann die Arztpraxis also durchaus verlegt werden.

Ob dies Sinn macht, ist allerdings fraglich, da für den Wert der Praxis der Patientenstamm mit ausschlaggebend ist. Dieser geht aber, je nach Entfernung des alten zum neuen Praxisstandort, ganz oder teilweise verloren und muss am neuen Standort erst wieder aufgebaut werden. Es ist daher mit wirtschaftlichen Einbußen zu rechnen.

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