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Blickpunkt Hausarztverträge: Gesundheitsuntersuchung in der HZV

Das erweiterte Leistungsspektrum bei der Gesundheitsuntersuchung (GU) ist eines der großen Vorteile für PatientInnen in den HZV-Verträgen. Welche Leistungen das sind und wie die GU richtig abgerechnet wird, erklärt unsere Übersicht.

GU: Abrechnung und Zeitintervall

Im Rahmen des Bosch BKK HZV-Vertrages erfolgt die Vergütung als Präventionszuschlag. Für die HZV-Verträge der AOK Bayern, BKK, Bosch BKK, EK, IKK classic und TK ist die GU mit der Ziffer 01732 ab dem 36. Lebensjahr einmal alle zwei Kalenderjahre abrechenbar, bei der SVLFG (LKK) sogar einmal pro Kalenderjahr. Dies ist ein Vorteil im Vergleich zur Abrechnung über den EBM, bei dem die GU nur alle drei Jahre abrechnungsfähig ist. Darüber hinaus ist es im IKK classic HZV-Vertrag möglich, die GU einmalig auch für Patienten im Alter von 18 bis 34 Jahren abzurechnen (01732B).
Bei dem Abrechnungsintervall der GU ist immer das Kalenderjahr, in dem die Leistung erbracht wurde, entscheidend und nicht das exakte Datum. Es müssen als nicht zwingend mindestens 12 Monate oder 24 Monate zwischen den Leistungen eingehalten werden. Zusätzlich zur GU kann in den HZV-Verträgen der AOK Bayern und BKK einen Zuschlag (GU 35 plus) für HZV-PatientInnen ab dem 46. Lebensjahr mit der Ziffer 1790 abgerechnet werden.

GU und der iFOBT-Test

In den HZV-Verträgen AOK Bayern, BKK, und SVLFG (LKK) ist der iFOBT-Test Bestandteil der GU. Der iFOBT-Test als Einzelleistung kann daher nicht im selben Kalenderjahr abgerechnet werden, in welchem die GU abgerechnet wird. Bei allen anderen HZV-Verträgen kann der iFOBT-Test zusätzlich zur GU als Einzelleistung abgerechnet werden.

GU und das Screening auf Hepatitis-B- und /oder auf Hepatitis-C-Virusinfektion

Das Screening auf Hepatitis-B- und /oder auf Hepatitis-C-Virusinfektion (GOP 01734) ist Bestandteil der GU bei den HZV-Verträgen BKK, Bosch BKK und IKK classic (Pauschale). Bei den HZV-Verträgen mit der AOK Bayern, EK, TK und SVLG (LKK) ist die Leistung nicht Bestandteil. Da die GOP 01734 ein Zuschlag auf die bereits in den HZV-Verträgen enthaltene GU ist, kann sie bei HZV-Versicherten auch nicht gegenüber der KVB abgerechnet werden.

GU und Laborleistungen

Im Rahmen der GU werden präventive Laborleistungen und die dazugehörigen Laborziffern über die Ziffer 01732 abgerechnet. Die dazugehörenden Laborleistungen werden über den Privatschein direkt beim Labor bezogen.

Übersicht GU-Leistungen in der HZV

 Leistung   AOK BY  BKK  BoschBKK  EK  TK  SVLFG  IKK Classic
Leistungserbringung nach GOP 01732 x  x  x  x  x  x  x
Medikamentenanamnese einschl. evtl. Neudokumentration x x -  x x** x -
Prüfung auf Medikationsumstellung  x  x  -  x     x        x -
Screening Hepatitis B/C Virusinfektion gemäß GOP 01734 - x x - - - x
Standard-Laborleistungen gemäß EBM GU, GOP 32881 und 32882 x x x x x x x
Zusätzliche
Labor-
Leistungen
Kreatinin x x - x x x -
Harnsäure x x -  x  x x x*
Gamma-GT - - - - - - x
Hämoglobin (kl.BB) - - - - - - x
GOT - - - - - - x*
GPT - - - - - - x*
GLDH - - - - - - x*
Thyrotropin - - - - - - x*
Urinuntersuchung mittels Streifentest x x x x x x x
Eintrag der Leistung ins Bonusheft x x - - - - -
Stuhltest (iFOBT-Test) x x - - - x -
*fakultativ
**Ggf. mit Hinweis auf TK Arzneimittelkonto „Versicherteninfo Arzneimittel“

 

Weitere Informationen zu den HZV-Verträgen erhalten Sie beim Bayerischen Hausärzteverband unter 089 / 1273927 30, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Fax: 089 / 1273927 99

oder beim Kundenservice der HÄVG Rechenzentrum GmbH unter 02203 / 57 56 11 11, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Fax: 02203 / 57 56 11 10.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr HZV-Team des Bayerischen Hausärzteverbandes

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