Besuchsleistungen
Stand 30.09.2021
Übersicht Besuchleistungen in den HZV-Verträgen in Bayern ab Q4/2021
Ziffer |
Leistung |
Gültig für folgende HZV-Verträge |
1410 |
Besuch (Regelbesuch) |
AOK-S15 BKK EK SVLFG (LKK) |
01410 |
TK IKK classic |
1418 |
Heimbesuch |
BKK SVLFG (LKK) |
1413 |
Mitbesuch |
AOK BKK EK SVLFG (LKK) TK
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1419 |
Ungeplanter eiliger Besuch |
BKK SVLFG (LKK) |
1410Z |
Zuschlag auf Besuch bei Inanspruchnahme "zur Unzeit" |
AOK-S15 |
Zuschlag für die eilige Ausführung eines Besuches |
EK |
1490 |
Zuschlag für Besuche von Palliativpatienten |
BKK EK TK SVLFG (LKK) |
1417 |
Besuch durch VERAH |
AOK-S15 BKK EK TK |
Für die HZV-Verträge Bosch BKK gilt:
Besuchsleistungen sind Bestandteil der HZV-Grundpauschale und durch diese bereits abgegolten, eine zusätzliche Abrechnung ist nicht möglich.
1. Regelbesuch/Hausbesuch 1410
HzV-Vertrag |
Abrechnungsfähigkeit |
AOK-S15
1410
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- Abrechnung max. 1x pro Tag
- Keine weitere Beschränkung der Abrechnungshäufigkeit pro Quartal
- Zusätzlich Abrechnung der Wegepauschale 4401 bis 4403 möglich
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BKK
1410
|
- Abrechnung max. 1x pro Tag
- Keine weitere Beschränkung der Abrechnungshäufigkeit pro Quartal
- Zusätzlich Abrechnung der Wegepauschale 4401 bis 4403 möglich
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EK
1410
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- Abrechnung max. 1x pro Tag
- Keine weitere Beschränkung der Abrechnungshäufigkeit pro Quartal
- Zusätzlich Abrechnung der Wegepauschale 4401 bis 4404 möglich
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SVLFG (LKK)
1410
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- Abrechnung max. 1x pro Tag
- Keine weitere Beschränkung der Abrechnungshäufigkeit pro Quartal
- Zusätzlich Abrechnung der Wegepauschale 4401 bis 4404 möglich
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TK IKK classic 01410
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- Abrechnung max. 1x pro Tag
- Keine weitere Beschränkung der Abrechnungshäufigkeit pro Quartal
- Wegepauschale in Grundpauschale P2 bzw. P1 enthalten und somit abgegolten.
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Bosch BKK
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- Der Regelbesuch ist in der HzV-Grundpauschale enthalten und somit abgegolten.
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2. Heimbesuch 1418
HzV-Vertrag |
Abrechnungsfähigkeit |
AOK-S15 TK Bosch BKK IKK classic
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- Keine eigenständige Leistung "Heimbesuch"
- Abrechnung wie unter Regelbesuch beschrieben
- Regelungen zum Mitbesuch bei mehreren HzV-Versicherten im gleichen Vertrag berücksichtigen
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BKK |
- Abrechnung mittels Ziffer 1418, max. 1x pro Tag, Höchstmenge 10x pro Quartal
- max. für die Dauer von einem Quartal im selben Quartal neben regelhaften Besuchen (1410) im gleichen Quartal abrechenbar
- nicht abrechenbar für Besuche im Rahmen der Kurzzeitpflege
- keine Abrechnung von Wegepauschalen möglich
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SVLFG (LKK) |
- Abrechnung mittels Ziffer 1418, max. 1x pro Tag, Höchstmenge 3x pro Quartal
- keine Abrechnung von Wegepauschalen möglich
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EK |
- Der Heimbesuch ist in der HzV-Grundpauschale enthalten und somit abgegolten
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3. Mitbesuch 1413
HZV-Vertrag |
Abrechnungsfähigkeit |
Definition Mitbesuch: Besuch eines weiteren HZV-Versicherten im gleichen Vertrag in derselben sozialen Gemeinschaft, z.B. Wohnung oder Heim
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AOK-S15 BKK EK SVLFG (LKK) IKK classic TK |
- Abrechnung max. 1x pro Tag
- Keine Abrechnung der Wegepauschalen möglich
- Keine weitere Beschränkung der Abrechnungshäufigkeit pro Quartal
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Bosch BKK
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- Der Mitbesuch ist in der HZV-Grundpauschale enthalten und somit abgegolten.
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3a. Sonderfall: Mitbesuch Heimpatient
HzV-Vertrag |
Abrechnungsfähigkeit |
Definition Mitbesuch: Besuch eines weiteren HzV-Versicherten im gleichen Vertrag im Pflegeheim
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AOK-S15 BKK EK SVLFG (LKK) |
- Für alle Verträge gilt die Beachtung der sog. Bayernregel:
Wenn Sie mehrere HzV-Versicherte der gleichen Kasse/ des gleichen HzV-Vertrages in einem Heim betreuen, rechnen Sie den ersten HzV-Patienten einer Station mit dem Regelbesuch/Heimbesuch ab, alle weiteren HzV-Patienten der gleichen Kasse/ des gleichen Vertrages auf der gleichen Station rechnen Sie als Mitbesuch ab. Gehört ein HzV-Patient auf der gleichen Station einer anderen Kasse an, erfolgt die Abrechnung wie ein Regelbesuch/ Heimbesuch. Wechseln Sie die Station, beginnen Sie von vorne.
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4. Dringender/Eiliger Besuch 1419
HzV-Vertrag |
Abrechnungsfähigkeit |
AOK-S15 |
Leistung: Zuschlag auf Besuch bei Inanspruchnahme "zur Unzeit" "1410Z"
- Abrechnung max. 1x pro Tag, Abrechnung von Wegepauschalen möglich
- Abrechnung als Zuschlag auf Besuch 1410
- Ausführung zur Unzeit entsprechend werktags zwischen 19:00 Uhr und 7:00 Uhr,
Samstags ab 14:00 Uhr, Sonntag, 24./31. Dezember und an gesetzlichen Feiertagen
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BKK |
Leistung: Ungeplanter eiliger Besuch "1419"
- Abrechnung max. 1x pro Tag, Abrechnung von Wegepauschalen möglich
- Auch bei Begleitung Krankentransport
- Nicht in den Zeiten des KVB-Bereitschaftsdienstes abrechenbar: Mittwoch ab
13:00 Uhr bis Donnerstag 08:00 Uhr sowie Freitag ab 18:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr; Feiertage vom Vorabend 18:00 Uhr bis zum Folgetag 08:00 Uhr
- Begrenzungsregelung - maximal abrechenbar in Höhe von 10% der Anzahl abgerechneter
Besuchsleistungen je BSNR. Wird die Obergrenze überstiegen, so werden die darüberliegenden Leistungen in Höhe eines Regelbesuchs vergütet.
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EK |
Leistung: Zuschlag für eilige Ausführung eines Besuches "1410Z"
- Zuschlag auf Besuch 1410
- Auch bei Begleitung Krankentransport
- Nicht in den Zeiten des KVB-Bereitschaftsdienstes abrechenbar:Mittwoch ab 13:00 Uhr
bis Donnerstag 08:00 Uhr sowie Freitag ab 13:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr; Feiertage vom Vorabend 18:00 Uhr bis zum Folgetag 08:00 Uhr
- Begrenzungsregelung - maximal abrechenbar in Höhe von 10% der Anzahl abgerechneter
Besuchsleistungen je BSNR
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SVLFG (LKK) |
Leistung: Dringender Besuch "1419"
- Abrechnungs max. 1x pro Tag, Abrechnung von Wegepauschalen möglich
- Auch bei Begleitung Krankentransport
- Nicht in den Zeiten des KVB-Bereitschaftsdienstes abrechenbar: Mittwoch ab 13:00 Uhr
bis Donnerstag 08:00 Uhr sowie Freitag ab 13:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr; Feiertage vom Vorabend 18:00 Uhr bis zum Folgetag 08:00 Uhr
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TK IKK classic |
- Bei einem Besuch zur Unzeit ist ein Regelbesuch 01410 zusammen mit einer
Inanspruchnahme zur Unzeit 01100 bzw. 01101 abzurechnen
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Bosch BKK
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- Jeglicher Besuch ist in der HzV-Grundpauschale enthalten und somit abgegolten
- Bei unvorhergesehener Inanspruchnahme zu den entsprechenden Zeiten kann
die 01100 bzw. 01101 abgerechnet werden
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5. Besuch eines Palliativpatienten 1490
HzV-Vertrag |
Abrechnungsfähigkeit |
AOK-S15 |
- Für Besuche bei Palliativpatienten gelten die oben aufgeführten Bestimmungen
für Regelbesuche oder Besuche zur Unzeit
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BKK EK TK SVLFG (LKK)
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Abrechnung max. 1x pro Tag als Zuschlag auf jegliche Besuchsleistung (Regel-, Heimbesuch, Eiliger/ dringender Besuch bzw. Besuch zur Unzeit) Abrechnungsvoraussetzung: Palliative Betreuungssituation mit ICD-10 Diagnose Z51.5G und Palliativpauschale 0001
- 1490 als Zuschlag auf 1410 oder 1418 oder 1419
Besonderheit BKK:
- Abrechnung von max. 10 Zuschlägen auf Besuchsleistungen pro Quartal
- Wird nur dem Betreuarzt vergütet
- Nicht für HzV-Patienten abrechenbar, für die der Betreuarzt bereits ein
SAPV-Honorar erhält
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Bosch BKK IKK classic
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- Der Besuch eines Palliativpatienten ist in der HzV-Grundpauschale enthalten
und somit abgegolten
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6. Besuch durch VERAH
HzV-Vertrag |
Abrechnungsfähigkeit |
Bitte beachten Sie: Die Vergütung von VERAH-Leistungen erfolgt ab dem Quartal, das auf die Meldung des Vorliegens einer VERAH-Beschäftigung folgt (VERAH Meldeformular)
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AOK-S15 BKK |
- Abrechnung max. 1x pro Tag, max. 3x pro Quartal
- Wird nur dem Betreuarzt vergütet
- Abrechnungsvoraussetzung: VERAH ist gemeldet
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EK TK
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- Abrechnung max. 1x pro Tag
- Wird nur dem Betreuarzt vergütet
- Abrechnungsvoraussetzung: VERAH ist gemeldet
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Bosch BKK IKK classic SVLFG
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- Der Besuch durch eine VERAH ist in der HzV-Grundpauschale bzw.
dem VERAH-Zuschlag enthalten und somit abgegolten
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