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Besuchsleistungen

Abrechnung Besuchsleistungen in der HZV

Stand: Januar 2025

Das Aufsuchen eines Patienten auf Grund einer Erkrankung in Räumlichkeiten außerhalb der Praxis wird für HZV-Versicherte in den HZV-Verträgen mit den Besuchsleistungen honoriert. Bei fast allen HZV-Verträgen können die erbrachten Besuchsleistungen als Einzelleistungen abgerechnet werden.
Unterschieden werden kann in:

  • Regelbesuche
  • Heimbesuche
  • Mitbesuche
  • Ungeplant eilige Besuche
  • Besuchszuschläge für Palliativpatientinnen und Palliativpatienten
  • VERAH-Besuche

In der folgenden Übersicht können Sie erkennen in welchen HZV-Verträgen und mit welchen HZV-Erfassungsziffern Sie die einzelnen Besuchsarten abrechnen können:

Übersicht zur Abrechnung der Besuchsleistungen in der HZV

Leistung AOK BY BKK EK BAHN BKK TK SVLFG (LKK) BOSCH BKK IKK classic

Besuch (Regelbesuch)

1410

1410

1410

01410

01410

1410

P

01410

Heimbesuch

1410

1418

10 x pro Quartal, keine Wege-pauschale, nicht bei Kurzzeit-pflege

P

01410

01410

1418

5x pro Quartal

P

01410

Mitbesuch (keine Wegepauschale)

Besuch weiterer HZV-Versicherte im gleichen Vertrag in selber sozialen Gemeinschaft, z.B. Wohnung/Heim

1413

nur Betreuarzt

1413

1413

nur Betreuarzt

1413

1413

1413

P

01413

Ungeplanter eiliger Besuch

 

1419

 

01410

 

1419

P

 

Zuschlag auf Besuch bei Inanspruchnahme „zur Unzeit“

1410Z

 

   

01100, 01101

01100, 01101

 

 

P

01100, 01101

Zuschlag für die eilige Ausführung eines Besuches

   

1410Z

 

 

 

P

 

Zuschlag für Besuche von Palliativpatienten

1410, 1410Z

1490

10 x pro Quartal, nur Betreuarzt

1490

1490

ICD-10 Diagnose Z51.5G und Palliativ-pauschale 0001, nur Betreuarzt

1490

ICD-10 Diagnose Z51.5G und Palliativ-pauschale 0001

1490

nur Betreuarzt

P

P

Besuch durch VERAH

1417

3x pro Quartal, nur Betreuarzt

1417

3x pro Quartal, nur Betreuarzt

1417

nur Betreuarzt

1417

nur Betreuarzt

1417

nur Betreuarzt

P/VERAH-Zuschlag

P/VERAH-Zuschlag

1417

nur Betreuarzt

Besonderheit: Mitbesuch Heimpatient (AOK, BKK, EK, LKK)

Wenn Sie mehrere HZV-Versicherte des gleichen HZV-Vertrages in einem Heim betreuen, rechnen Sie den ersten HZV-Patienten einer Station mit dem Regelbesuch/Heimbesuch ab, alle weiteren HZV-Patienten der gleichen Kasse/ des gleichen Vertrages auf der gleichen Station rechnen Sie als Mitbesuch ab. Gehört ein HZV-Patient auf der gleichen Station einer anderen Kasse an, erfolgt die Abrechnung entsprechend der vertraglichen Regelung wie ein Regelbesuch/ Heimbesuch. Wechseln Sie die Station, beginnen Sie von vorne.
Bei BKK und LKK kann hier keine Wegepauschale zusätzlich abgerechnet werden.

Wegepauschalen:

Die Wegepauschalen (4401, 4402, 4403, 4404) können in den HZV-Verträgen AOK Bayern, BKK, EK und SVLFG zusätzlich zum Besuch (1410) abgerechnet werden. Hier gilt die Entfernung ab dem Praxissitz. Bei den HZV-Verträgen Bahn BKK, Bosch BKK, IKK classic, TK sind die Wegepauschalen in der Grundpauschale schon enthalten und können somit nicht abgerechnet werden. Die genauen Angaben wie z. B. Entfernungen können Sie hier einsehen:

AOK BY BKK EK BAHN BKK TK SVLFG (LKK) BOSCH BKK IKK classic

Besuche im Kernbereich bis zu 5 km Radius

4401 (10€)  P

4401 (5€) 

4401 (10€)

 P 

4401 (10€) 

P

P

Besuche im Randbereich bei mehr als 5 km bis 10 km Radius
4402 (15€)

 4402 (10€)

 4402 (15€) 

P

 4402 (15€) 

P

P

Besuche bei mehr als 10 km Radius
 4403 (17,50€)

 4403 (15€) 

 

P

 P

P

P

 P
Besuche zwischen 10 km bis 15 km Radius

 

 

   4403 (20€) 

P

 

  4403 (20€) 

P

 P

  Besuche bei mehr als 15 km Radius 

 

 

4404 (25€) 

4404 (25€) 

P

 P