Qualitätsmanagement (QM)
Hausärztlichen Qualitätsmanagement (HÄQM)
Um ein praxisinternes Qualitätsmanagement (QM) kommen vertragsärztliche Praxen seit spätestens 2009 nicht mehr herum.
Der Bayerische Hausärzteverband unterstützt Sie als Hausärztin/Hausarzt bei der Erfüllung der gesetzlichen QM-Anforderungen mit seinem „Hausärztlichen Qualitätsmanagement“ (HÄQM). Es wurde speziell für die Hausarztpraxis entwickelt und bietet einen hohen Benefit im Praxisalltag, ist leicht erlern- und umsetzbar, kostengünstig und zertifizierungsfähig.
Interesse an einer Fortbildung? Wir bieten sowohl eine HÄQM-Grundkurs in Präsenz als auch einen HÄQM-Refresherkurs als Online-Schulung an.
- Qualitätsmanagement im ambulanten Bereich ist die Selbstverpflichtung, die Tätigkeiten zum Leiten und Lenken einer Praxis in Bezug auf Qualität systematisch und abgestimmt zu verknüpfen.
- Qualitätsmanagement ist Führungsaufgabe und erfordert die unbedingte Unterstützung der Leitung.
- Qualitätsmanagement bindet Mitarbeiter/innen ein: es fordert und fördert deren Beteiligung.
- Qualitätsmanagement ist auf die Erfüllung von Kundenanforderungen und langfristige Beziehungen zu beiderseitigem Nutzen gerichtet.
- Qualitätsmanagement ist prozess- und ergebnisorientiert.
- Qualitätsmanagement zielt auf kontinuierliche Verbesserung.
- Qualitätsmanagement ist keine Einschränkung der ärztlichen Handlungsmöglichkeit oder Therapiefreiheit. Qualitätsmanagement nimmt selbst keinen Einfluss auf medizinisch-fachliche Inhalte – es gewährleistet deren systematische Anwendung in transparenter und nachvollziehbarer Weise.
- Qualitätsmanagement folgt den Prinzipien des gesunden Menschen-Verstandes!
Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) hat die Politik für den ambulanten Versorgungsbereich die Verpflichtung zu einem Qualitätsmanagement (QM) festgelegt.
Seit dem 01.01.2006 sind alle Vertragsärzte verpflichtet nach §135a SGB V (Verpflichtung zur Qualitätssicherung), innerhalb von 3 Jahren (bis Ende 2009 bzw. innerhalb von 3 Jahren nach Praxisübernahme) ein praxisinternes Qualitätsmanagement einzuführen und dieses in der Folgezeit weiter zu entwickeln. Nach § 136 Abs. 2 SGB V („Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung“) vergewissern sich die Kassenärztlichen Vereinigungen anhand von Stichproben – Überprüfungen, ob die Vertragsärzte fristentsprechend ein QM in ihrer Praxis eingeführt haben.
- Festlegung von konkreten Qualitätszielen für die einzelne Praxis
- Ergreifung von Umsetzungsmaßnahmen
- Regelmäßige strukturierte Teambesprechungen
- Prozessablaufbeschreibungen
- Beschwerdemanagement
- Organigramm
- Checklisten
- Erkennen und Nutzen von Fehlern und Beinahefehlern zur Einleitung von Verbesserungsprozessen

Fragen
zum Thema Qualitätsmanagement, Fortbildungen QM und zur Zertifizierung können Sie gerne auch per E-Mail an uns richten: