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Urlaubsvertretung

Vertreterregelung in den HZV-Verträgen

Stand Juli 2024

HZV-Hausärztin/Hausarzt im Falle einer Abwesenheitssituation (Praxis macht Urlaub)

Jede/r an der HZV teilnehmende Hausärztin/Hausarzt kann jede/n andere/n an der HZV teilnehmende Hausärztin/Hausarzt vertreten.

Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme am jeweils gleichen HZV-Vertrag.

HZV-Betreuarzt-Praxis ist geschlossen, z.B. wegen Urlaub

Vertretungssuche über die "HZV-Vertretungsstufe" im Arztportal und gleichzeitig Abklärung der Vertretung

Hinweis für Patientinnen und Patienten wer die Vertretung übernimmt, z.B. Internetseite, Aushang, Anrufbeantworter

Patientinnen und Patienten sind dazu angehalten, einen HZV-Vertreterarzt aufzusuchen

HZV-Hausärztin/Hausarzt im Falle einer Vertretungssituation (Praxis vertritt eine andere HZV-Praxis)

Es liegt keine Vertretungssituation vor, wenn sich innerhalb einer Praxis vertreten wird.

Die Vertreterpauschale wird ausgelöst, wenn für die Behandlung eines HZV-Patienten kein Zielauftrag und keine Überweisung vorliegen.

HZV-Vertreterärztinnen und -ärzte nehmen Patientinnen und Patienten im Vertretungsfall an

Überprüfung HZV-Teilnahmestatus mittels HZV-Online Key

Die Abrechnung im Vertretungsfalls erfolgt für HZV-Versicherte ausschließlich in der HZV

Es können die Verterterpauschale (0004/VP) und ggf. Einzelleistungen abgerechnet werden. U.a. sind ZP oder P3 nicht abrechenbar.

Abrechnungsbeispiel im Vertretungsfall

Ein HZV-Patient geht aufgrund einer akuten Wundinfektion zu seinem Betreuarzt.

Dort wird er über den Aushang benachrichtigt, dass die Nachbarpraxis die Vertretung übernimmt.

In der Sprechstunde beim Vertretungsarzt wird die Wunde versorgt.

AOK BY BKK Bosch BKK EK TK BAHN-BKK SVLFG IKK classic
0000 0000 0000 0000 0000 0000 0000 0000
0004 0004 VP 0004 0004 0004 0004 0004
2301   02301 2301 02301 02301   02301
  • HZV-Ziffer 0000 für die Grundpauschale und die
  • HZV-Ziffer 0004 / VP für die Vertreterpauschale zusätzlich kann die HZV-Ziffer 2301 für die Wundversorgung abgerechnet werden.

CAVE: Es gelten die Abrechnungsregelungen entsprechend der Anlage 3 der HZV-Verträge