Geriatrieleistungen
Abrechnung Geriatrieleistungen in der HZV
Stand: Dezember 2024
Die Versorgung von geriatrischen Patientinnen und Patienten in der Hausarztpraxis ist eine der elementaren Aufgaben in der Hausarztpraxis. Die Abrechnung der Leistungen des geriatrische Basisassessment, geriatrische Betreuungskomplex und Geriatrie-Modul sind nur vom Betreuarzt abrechenbar.
Das hausärztliche-geriatrische Basisassessment
Das geriatrische Basisassessment wird je nach HZV-Vertag entweder mit der 03360 oder 03240 abgerechnet.
03360
Diese Leistung wird bei dem HZV-Vertag mit der AOK BY abgerechnet für die Erbringung des geriatrische Basisassessment.
- ab dem vollendeten 70. Lebensjahr und
- geriatrietypische Morbidität (Multifaktoriell bedingte Mobilitätsstörung einschließlich Fallneigung und Altersschwindel; Komplexe Beeinträchtigung kognitiver, emotionaler oder verhaltensbezogener Art; Frailty-Syndrom (Kombinationen von unbeabsichtigtem Gewichtsverlust, körperlicher und/oder geistiger Erschöpfung, muskulärer Schwäche, verringerter Ganggeschwindigkeit und verminderter körperlicher Aktivität); Dysphagie; Inkontinenz(en); Therapierefraktäres chronisches Schmerzsyndrom)
oder
- Vorliegen definierter Diagnosen (in Anlage 3 Anhang 2.1)
- 1x pro Quartal
- Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt
- Erhebung und/oder Monitoring organbezogener und übergreifender motorischer, emotioneller und kognitiver Funktionseinschränkungen
- Beurteilung der Selbstversorgungsfähigkeiten mittels standardisierter, wissenschaftlich validierter Testverfahren (z. B. Barthel-Index, PGBA, IADL nach Lawton/Brody, geriatrisches Screening nach LACHS)
- Beurteilung der Mobilität und Sturzgefahr durch standardisierte Testverfahren (z. B. Timed "up&go", Tandem-Stand, Esslinger Sturzrisikoassessment)
- Beurteilung von Hirnleistungsstörungen mittels standardisierter Testverfahren (z. B. MMST, SKT oder TFDD)
- Anleitung zur Anpassung des familiären und häuslichen Umfeldes an die ggf. vorhandene Fähigkeits- und Funktionsstörung
- Anleitung zur Anpassung des Wohnraumes, ggf. Arbeitsplatzes Abstimmung mit dem mitbehandelnden Arzt, einmal im Behandlungsfall
03240
Die Erfassungsziffer wird verwendet in den HZV-Verträgen BKK, EK, TK, Bahn BKK, BOSCH BKK und IKK classic. Sie entspricht einer alten EBM-Regelung, die bis Q3 2013 galt.
- ohne Altersbeschränkung
- 1x pro Quartal
- Untersuchung von Funktions- und Fähigkeitsstörungen unter Berücksichtigung des kardiopulmonalen und/oder neuromuskulären Globaleindrucks mit Quantifizierung der Störung mittels standardisierter qualitätsgesicherter Testverfahren (z.B. Barthel-Index, PGBA, IADL nach Lawton/Brody, geriatrisches Screening nach LACHS)
- Beurteilung der Sturzgefahr durch standardisierte Testverfahren (z.B. Timed „up&go“, Tandem-Stand, Esslinger Sturzrisikoassessment)
- Beurteilung von Hirnleistungsstörungen mittels standardisierter Testverfahren (z.B. MMST, SKT oder TFDD)
- Anleitung zur Anpassung des familiären und häuslichen Umfeldes an die ggf. vorhandene Fähigkeits- und Funktionsstörung
- Anleitung zur Anpassung des Wohnraums, ggf. Arbeitsplatzes
- Abstimmung mit dem mitbehandelnden Arzt
Der hausärztlich-geriatrische Betreuungskomplex
Die Erfassungsziffer für den geriatrische Betreuungskomplex kann bei den HZV-Verträgen der AOK Bayern, BKK und EK als Einzelleistung abgerechnet werden. Bei der SVLFG (LKK) wird automatisch auf jede Grundpauschale von Versicherten mit den Status „Altenteiler“ der Zuschlag Z14 vergütet, wenn die Qualifikation „Hausärztlich geriatrisches Basisassessment“ per Selbstauskunft vorliegt. In den anderen Verträgen ist diese Betreuungsleistung Bestandteil in der Grundpauschale.
AOK Bayern | BKK | EK |
ab dem vollendeten 70. Lj. oder Bei Vorliegen von Erkrankungen aus der entsprechenden Diagnosegruppe aus Anhang 2.1 zu Anlage 3 (Link einfügen) |
ab dem vollendeten 70. Lj. oder vorliegen folgender Erkrankungen: F00- F02 (dementielle Erkrankungen), G20.1 (Primäres Parkinson Syndrom mit mäßiger bis schwerer Beeinträchtigung), G20.2 (Primäres Parkinsons Syndrom mit schwerster Beeinträchtigung), G30 (Alzheimer-Erkrankung) | bei Vorliegen einer Diagnose bzgl. eines geriatriespezifischen Syndroms |
Vorliegen der Ergebnisse eines geriatrischen Basisassessments (GOP 03360) oder eines weiterführenden geriatrischen Assessments nach der GOP 30984 | - | - |
Basisassessments darf nicht länger als vier Quartale zurückliegen. | - | - |
mind. 2 APK | beim ersten APK abrechenbar | beim ersten APK abrechenbar |
1x pro Quartal | 1x pro Quartal | 1x pro Quartal |
Geriatrie-Modul
Beim Geriatrie-Modul handelt es sich um eine Neuerung. Neben den bereits etablierten Leistungen rund um die geriatrische Versorgung wird mit der Aufnahme eines Geriatrischen Versorgungsmoduls die Versorgung dieser Patientengruppe stark aufgewertet. Sie sind in den HZV-Verträgen TK und IKKclassic abrechenbar. Wichtig: Auch bei Vorliegen der „Zusatzqualifikation Geriatrische Basisversorgung“ muss das neue Webinar „Geriatrische Versorgungsstrukturen in der HZV“ absolviert werden, um diese Leistungen abrechnen zu können. Diese muss per Selbstauskunft gemeldet werden. Die Leistungen aus dem Geriatrie-Modul können ab dem Tag der Meldung abgerechnet werden.
3250 Basismodul Ambulante geriatrische Betreuung
- Persönliche Zusatzqualifikation „Geriatrische Versorgungsstrukturen in der HZV “ der Betreuärztin oder des Betreuarztes
- Abrechnung nur durch Betreuarzt
- Abrechenbar für Patientinnen und Patienten ab vollendetem 70. Lebensjahr
- Für Patientinnen und Patienten mit mindestens einem definierten und dokumentierten geriatrischen Krankheitsbild
- Bei TK: 1x abrechenbar alle zwei Versichertenteilnahmejahre
- Bei IKKclassic: 1 pro Versichertenteilnahmejahr
- Das Geriatrische Basisassessment (Ziffer 03240) liegt im gleichen oder im vorherigen Versichertenteilnahmejahr vor
- Ein Besuch durch Ärztin/Arzt oder VERAH wurde im selben Quartal oder im Vorquartal abgerechnet (Ziffern 01410, 1413, 1417, 1416)
- Vorliegen definierter Krankheitsbilder: Demenzerkrankung, Hirnblutung, Gehbeschwerde, Alzheimer-Erkrankungen, Apoplex, Sturzneigung, Parkinsonerkrankungen, Myokardinfarkt, chron. Schmerzsyndrom, Probleme mit Bezug auf Pflegebedürftigkeit, Multiple Sklerose, Hirnorganische Wesensveränderung, Schwindel, Schwindelsyndrom
- Sozialmedizinische Anamnese mit Prüfung Antrag Pflegegrad, GdB etc.
- geriatrische Anamnese bzw. Untersuchungen
Erfassung der Belastung der pflegenden Angehörigen (z. B. Leitlinie „Pflegende Angehörige“) - Verordnung der ambulanten psychiatrischen Krankenpflege
- Strukturiertes Polymedikationsmanagement
- Feststellung des geriatrischen Behandlungsbedarfs und des Behandlungsplans, z. B. Kontextfaktorenanalyse, Klärung Pflegegrad, ggf. Einbindung Pflegedienst, ggf. Aufnahme in Hausbesuchssetting, Klärung Patientenverfügung, Vermeidung Hospitalisierung, ggf. SAPV, Vorsorgevollmachten
- Empfehlungen / Verordnung / Einleitung zur „Therapieplanung“, z. B. rehabilitative geriatrische Maßnahmen
Zuschläge auf Besuchsleistungen
Die Berechnung des Zuschlages erfolgt automatisch auf die Besuchsleistung nach Erbringung der 3250. Es gibt den Zuschlag Z5 (bei TK) bzw. Z6 (bei IKKclassic) auf die Besuchsleistungen 01410, 01413, 1417 und 1416 (nur bei TK). Für die Honorierung des Zuschlages auf die VERAH-Besuchsleistung muss auch die VERAH über die persönliche Zusatzqualifikation „Geriatrische Versorgungsstrukturen in der HZV “ verfügen.
Abrechnungsregeln:
- bei TK: Die 3250 wurde im aktuellen oder in den letzten sieben Quartalen abgerechnet.
- bei IKKclassic: Die 3250 wurde im aktuellen oder in den letzten drei Quartalen abgerechnet.
Telefon-/Videofallkonferenz bei IKKclassic
Im HZV-Vertrag der IKKclassic kann die Telefon-/Videofallkonferenz unmittelbar vor einem Wochenende oder Feiertag mit Pflegepersonal oder Angehörigen berechnet werden. Hier muss die 3250 im aktuellen oder in den letzten 3 Quartalen erbracht worden sein und ist bei Patienten ab vollendetem 70. Lebensjahr berechnungsfähig.
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