Blickpunkte

Blickpunkt Nr. 7/2016: Abrechnungshinweise HzV-Vertrag AOK Bayern S15

Wir möchten Sie heute über Besonderheiten der Abrechnung des HzV-Vertrages AOK Bayern S15 informieren. Vergleichen Sie hierzu bitte auch die früher versandten Infobriefe etc. z.B. "Aktuelle Information" vom 11.06.2015. Bitte geben Sie diese Information auch an Ihr Praxisteam weiter, vielen Dank!

  • Abrechnung des Chronikerzuschlags "0003"

Wie bereits in vorangegangenen Informationsfaxen mitgeteilt, regelt der HzV-Vertrag AOK Bayern S15, dass die Leistung "Zuschlag für den erhöhten Betreuungsaufwand definierter Krankheitsbilder P3" nur abgerechnet werden kann, wenn mindestens zwei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte im Abrechnungquartal vorliegen,wobei ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt durch zwei VERAH-Besuche mit der "1417" ersetzt werden kann.

Einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt dokumentieren Sie in Ihrer Praxissoftware für den AOK Bayern HzV-Vertrag S15 mit der Erfassungsziffer "0000". Für die Abrechnung des Chronikerzuschlags muss daher die "0000" mindestens zweimal im Abrechnungsquartal dokumentiert werden, da mit der Ziffer 0003 selbst kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt abgebildet wird. Ausnahme: Zweimal "1417" ersetzt einmal "0000" - siehe Beispiel!

Zur Abrechnung des Chronikerzuschlags müssen zwei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte mit der Ziffer "0000" dokumentiert werden. Mit dem zweiten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt kann die Abrechnung der Ziffer "0003" erfolgen.

 

Beispielfälle zur korrekten Abrechnung des Chronikerzuschlags "0003":

 Zeitpunkt  Dokumentation                              
 Persönlicher APK am 07.01.2016     0000
 Persönlicher APK am 02.02.2016   0000; 0003

 

 Zeitpunkt   Dokumentation                              
Persönlicher APK am 14.01.2016     0000
VERAH-Besuch am 28.01.2016  1417
VERAH-Besuch am 29.02.2016  1417; 0003

Wir möchten Sie zudem nochmals darauf hinweisen, dass für die Abrechnung des Chronikerzuschlags im Quartal vor dem Abrechnungsquartal der "0003" mindestens eine Diagnose aus dem Anhang 2 zur Anlage 3 vorliegen, dokumentiert und an das Rechenzentrum der HÄVG übermittelt sein muss.

 

  • Abrechnung der Pauschale für einen nicht-persönlichen oder telefonischen Arzt-Patienten-Kontakt - Ziffer "1112"

Die Pauschale für einen nicht-persönlichen oder telefonischen Arzt-Patienten-Kontakt mit der Ziffer "1112" wird nur in den Fällen vergütet, in denen kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt mit der Ziffer "0000" abgerechnet wurde.

In Ihrer Praxissoftware ist die Dokumentation beider Leistungen nebeneinander möglich. Die Streichung der Ziffer "1112" erfolgt im Rahmen der Abrechnungsprüfung im HÄVG Rechenzentrum.

 

  • Abrechnung von Geriatrieleistungen

Bitte beachten Sie die modifizierten vertraglichen Regelungen zu den Leistungen im Modul Geriatrie ab dem 01.04.2016.

Hausärztlich Geriatrisches Basisassessment:

Die Leistung hausärztlich-geriatrisches Basisassessment "03360" ist abrechenbar für Patienten ab dem vollendeten 70. Lebensjahr. In Erweiterung der EBM-Regelungen ist diese Altersgrenze aufgehoben bei Verdacht auf das Vorliegen der folgenden Erkrankungen:

- Demenzerkrankungen (ICD F00 - F02)
- Alzheimer-Erkrankungen (ICD G30)
- Parkinsonerkrankungen (ICD G20.10, G20.11, G20.20, G20.21, G21.1 bis G21.8)
- Hirnorganische Wesenveränderungen (ICD F04 - F07.-, F10.-, F20.- bis F25.- jeweils ohne -.9)
- Irreversible Folgen schwerer internistischer Erkrankungen: Hirnblutung oder Apoplex mit ICD I69.0 bis I69.4, R47.0 und R47.1, Myokardinfarkt mit ICD I24.1, I25.3, I25.5
- Multiple Sklerose mit ICD G35.0 bis G35.3
- Vorliegen einer Pflegestufe (ICD Z74.0 - 3)

Die Leistungsinhalte entsprechen den EBM-Regelungen zur GOP 03360:

  • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt
  • Erhebung und/oder Monitoring organbezogener und übergreifender motorischer, emotioneller und kognitiver Funktionseinschränkungen
  • Beurteilung der Selbstversorgungsfähigkeiten mittels standardisierter, wissenschaftlich validierter Testverfahren (z.B. Barthrl-Index, PGBA, IADL nach Lawton/Brody, geriatrisches Screening nach LACHS)
  • Beurteilung der Mobilität und Sturzgefahr durch standardisierte Testverfahren (z.B. Timed "up & go", Tandem-Stand, Esslinger Sturzrisikoassessment)

Die Leistung ist - abweichend vom EBM - einmal im Kalenderjahr abrechenbar, wenn mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat und mit der "0000" dokumentiert wurde.

 

Hausärztliche Geriatrische Betreuung:

Die Leistung hausärztlich-geriatrische Betreuung "03362" ist abrechenbar für Patienten ab dem vollendeten 70. Lebensjahr. Diese Altersgrenze ist ebenfalls aufgehoben bei Vorliegen der oben genannten Erkrankungen.

Der Leistungsinhalt der "03362" umfasst die Untersuchung zur Feststellung und Durchführung therapeutischer Maßnahmen zur Behandlung geriatriespezifischer Syndrome. Die Durchführung des geriatrischen Basisassessments darf nicht länger als vier Quartale zurückliegen.

Die Leistung "03362" ist einmal im Quartal abrechenbar, wenn im Abrechnungsquartal mindestens zwei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte vorliegen und mit der "0000" dokumentiert wurden.
ACHTUNG: Keine Ausnahmeregelung durch zweimal "1417" wie bei der Chronikerpauschale!!!

   Ausführliche Informationen sowie die vollständigen Vertragsunterlagen zum HzV-Vertrag AOK Bayern S15 finden Sie auf unserer Internetseite www.hausaerzte-bayern.de -> HzV-Verträge.

Weitere Hilfe und Informationen erhalten Sie auch beim Kundenservice der HÄVG Rechenzentrum GmbH unter 02203 / 57 56 11 11. E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Fax 02203 / 57 56 11 10.

Blickpunkt Nr. 7/2016: Abrechnungshinweise HzV-Vertrag AOK Bayern S15

 

Themen in HOME ÜBER UNS SERVICE AKTUELL HZV FORTBILDUNG NACHWUCHS STIFTUNG :

Login Mitgliederbereich:

Login Mitgliederbereich

Suche: