Blickpunkte

Blickpunkt Nr. 4/2016: Einsendefrist für HzV-Belege AOK Bayern S15

Wir möchten Sie heute über die Einsendefristen der HzV-Belege für den HzV-Vertrag AOK Bayern S15 informieren. Bitte geben Sie diese Information auch an Ihr Praxisteam weiter, vielen Dank!

Anders als bisher ist im HzV-Vertrag AOK Bayern S15 durch Schiedsspruch festgelegt, dass die HzV-Teilnahme von Patienten für das jeweilige Folgequartal möglich ist, wenn diese Patienten durch die AOK Bayern über die Teilnahme an der HzV informiert wurden und die dadurch entstehende Widerrufsfrist des Patientenrechtegesetzes abgelaufen ist. Die Information über die HzV-Teilnahme und die Möglichkeit eines Widerrufs der abgegebenen Erklärung erfolgt in Form eines Begrüßungsschreibens durch die AOK Bayern.

Dies führt zu folgenden Einsendefristen für die HzV-Belege für die HzV-Teilnahme am AOK Bayern HzV-Vertrag:

  Einsendefrist bis:             Vertragsteilnahme ab:         
  15.04.2016   01.07.2016
  15.07.2016   01.10.2016
  12.10.2016   01.01.2016

Verwenden Sie für die Einschreibung von AOK-Bayern Patienten ausschließlich den HzV-Beleg mit der Kennnummer „99773“.

Versand der HzV-Belege an die AOK Bayern

        Bitte achten Sie darauf, die HzV-Belege Ihrer AOK Bayern-Patienten an die für Sie zuständige         
AOK Bayern Regionaldirektion
zu senden. Die entsprechende Adresse können Sie der
beiliegenden Auflistung der AOK Bayern Direktionen entnehmen.

Bitte senden Sie Ihre Belege bereits regelmäßig während des Quartals an die für Sie zuständige AOK Bayern Regionaldirektion und berücksichtigen Sie die erforderliche Postlaufzeit. Es gilt der Posteingang bei der verarbeitenden Stelle.

Nach erfolgreicher Prüfung und Bestätigung der Versicherteneinschreibung durch die AOK Bayern beginnt die HzV-Teilnahme Ihrer Patienten. Die teilnehmenden HzV-Patienten können Sie wie gewohnt dem Informationsbrief Patiententeilnahmestatus entnehmen.

Patienteneinschreibung für Quartal 2/2016:
Die Einsendefrist der HzV-Belege mit Wirkung zum 01.04.2016 hat sich durch die Regelungen im AOK S15 HzV-Vertrag auf den 15.01.2016 verschoben. Alle nach dem 15.01.2016 eingereichten HzV-Belege werden für das nachfolgende Quartal 3/2016 automatisch berücksichtigt.

                    Ausführliche Informationen und Hilfestellung zum Thema Patienteneinschreibung
             sowie die Bestellformulare finden Sie auf unserer Internetseite www.hausaerzte-bayern.de             
                                                            -> HzV-Verträge. 

Weitere Hilfe und Informationen erhalten Sie auch beim Kundenservice der HÄVG Rechenzentrum GmbH unter 02203 / 57 56 11 11, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Fax 02203 / 57 56 11 10.

Blickpunkt Nr. 4/2016: Einsendefrist für HzV-Belege AOK Bayern S15

Postanschrift der AOK Bayern Direktionen zur Einreichung der HzV-Belege

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