Blickpunkte

Blickpunkt Nr. 5/2015: AOK Bayern HzV-Quartalsabrechnung 3/2015 - Erinnerung

Wir möchten Sie heute nochmals über die anstehende AOK Bayern HzV-Quartalsabrechnung 3/2015 informieren und verweisen in diesem Zusammenhang auch auf unsere Informationsfaxe vom 02.07.2015, 17.09.2015 und 30.09.2015. Bitte geben Sie diese Information auch an Ihr Praxisteam weiter, vielen Dank!

                               Bitte beachten Sie, dass Sie vorerst keine AOK Abrechnungsdaten                                              
für das 3. Quartal 2015 einreichen!  

Die Erstellung und der Versand der AOK Bayern Quartalsabrechnung 3/2015 sowie das weitere Vorgehen hierzu sind von der Entscheidung des Landessozialgerichts abhängig, ob der HzV-Vertrag AOK Bayern S15 seit dem 01.04.2015 gültig ist. Dieser Beschluss liegt uns leider zum jetzigen Zeitpunkt (Montag, 05.10.2015, 14.00 Uhr) noch nicht vor. Detaillierte Auskünfte werden wir, sobald der Beschluss des Gerichts eingeht, umgehend mitteilen.

In der Praxis bedeutet dies für Sie: Erstellen Sie bitte die HzV-Abrechnung AOK Bayern noch nicht und senden Sie diese bitte auch noch nicht an das HÄVG Rechenzentrum. Die offizielle Einreichfrist (10. Oktober) für die Abrechnungsdaten für Q3/2015 ist für den AOK Bayern HzV-Vertrag in diesem Quartal nicht bindend.

                       Wichtig: Bitte übersenden Sie bis zu einer ausdrücklichen Aufforderung keine                   AOK Bayern Abrechnungsdaten für das Quartal 3/2015!

   Unabhängig vom Versand der AOK Bayern HzV Abrechnungsdaten ist dringend zu empfehlen, das       
   Softwareupdate für das 4. Quartal 2015 gemäß den Anweisungen Ihres Softwareherstellers 
   einzuspielen - die Erstellung und der Versand der AOK Bayern Abrechnung
können auch nach dem Update
 erfolgen.

Um die Liquidität der Hausarztpraxen zu sichern, sind wir derzeit in Gesprächen mit der AOK Bayern,
um eine Sonderzahlung für das Quartal 2/2015 zu vereinbaren. Unser Ziel ist es, den Praxen die Sonderzahlung noch im Oktober zukommen zu lassen. Sobald hierzu nähere Informationen vorliegen, werden wir alle AOK Bayern Vertragsteilnehmer umgehend informieren können. Weiter bitten wir um Verständnis, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine näheren Auskünfte - etwa zur Höhe der geplanten Sonderzahlung im Oktober 2015 - geben können.

Weitere Hilfe und Informationen erhalten Sie auch beim Kundenservice der HÄVG Rechenzentrum GmbH unter 02203 / 57 56 11 11, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Fax 02203 / 57 56 11 10.

Blickpunkt Nr. 5: AOK Bayern HzV-Quartalsabrechnung 3/2015 - Erinnerung

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