„Das ist der richtige Schritt“, stellt der BHÄV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Ritter fest. „Es wäre fahrlässig gewesen, an dem bundesweiten Rollout der ePA zum 15.2. festzuhalten. Es gibt noch viele ungelöste Problem wie die Sicherheit der Gesundheitsdaten der Patienten, fehlende Umsetzung auf Ebene der Praxissoftware und damit die Grundvoraussetzung für die Nutzung der ePA in der Praxis. Die schlechte Nachricht ist, dass damit die nächste Ausbaustufe der ePA auf 2026 verschoben wurde. Erst dann sollen strukturierte Daten/Befunde in der ePA abgelegt werden können, die zum Beispiel eine Stichwortsuche beinhalten und damit auch erst die notwendige Funktionalität im Praxisalltag darstellen.
Dem Bundesgesundheitsminister war es leider wohl wichtiger, aus dem Thema Digitalisierung politisches Kapital zu schlagen, als so eine fundamentale Änderung in der Gesundheitsversorgung unter Einbeziehung der ambulanten Versorgungsebene seriös fertigzustellen.“