Der Bayerische Hausärzteverband begrüßt die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband geschlossene neue Vereinbarung für den Einsatz der Videosprechstunde. Mit der Vereinbarung setzen KBV und der GKV-Spitzenverband den Auftrag des Gesetzgebers um, die Qualität in der Videosprechstunde und insbesondere auch die Gewährleistung der Anschlussversorgung zu regeln.
„Dieser Schritt war dringend notwendig“, kommentiert der Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbandes Dr. Wolfgang Ritter die neue Vereinbarung. Damit werde der Geburtsfehler der Fernbehandlung korrigiert, die auf dem 121. Deutschen Ärztetag liberalisiert wurde, ohne zugleich konkrete Regelungen einzuführen. „Statt einer Verbesserung der Versorgung gemessen am medizinischen Behandlungsbedarf führte das zu einem Dammbruch, der das Eindringen von ausländischen Investoren beschleunigte, und zu zusätzlichen Kosten“, so Dr. Ritter. Die jetzige Regelung sei auch zu begrüßen, weil sie sicherstelle, dass derjenige, der telemedizinischen Kontakt mit dem Patienten habe, auch die gegebenenfalls notwendige Behandlung vor Ort gewährleiste.