Unterstützung für Ihre PTQZ-Moderatorentätigkeit
Bei Ihrer PTQZ-Arbeit können Sie auf die Unterstützung Ihres Berufsverbandes sowie des Instituts für hausärztliche Fortbildung zählen. Sie erhalten Zugriff auf regelmäßig aktualisierte Schulungsunterlagen in Form der IHF-Minimodule, und vierteljählich geht Ihnen die Zeitschrift "QZ Kompakt" zu, die als ePaper auch online zur Verfügung steht.
Außerdem erhalten Sie ab Anmeldung Ihres PTQZ beim Bayerischen Hausärzteverband vierteljährlich die PTQZ-Quartalsinformation. Der Newswletter des Bayerischen Hausärzteverbandes für PTQZ-Moderierende enthält Hinweise auf aktuelle Schulungsunterlagen, Updates zur Hausarztzentrierten Versorgung, Tipps für Ihren QZ und wichtige Termine.
Das Institut für Hausärztliche Fortbildung (IHF) hat als unabhängiges Institut des Deutschen Hausärzteverbandes das Ziel, strukturierte und auf die hausärztliche Praxis zugeschnittene Fortbildung zur Verfügung zu stellen und so hausärztliche Versorgungsqualität auf hohem medizinischem Niveau zu sichern. Zu diesem Zweck erarbeitet das IHF zusammen mit erfahrenen Fortbildungsexpertinnen und -experten Mini-Module zu unterschiedlichen praxisrelevanten Themen, die neben einem Foliensatz für ein Impulsreferat (etwa 30 Folien) auch verschiedene ergänzenden Materialien wie Lernerfolgskontrollen, Patientenflyer oder Literaturhinweise beinhalten. Zur Qualitätssicherung werden die Mini-Module mit einem "Ablaufdatum" versehen und regelmäßig auf ihre Aktualität hin überprüft.
Ab sofort stehen die IhF-Minimodule auf Microsoft365 OneDrive zum Download bereit. Der Zugang wurde Ihnen im Quartalsnewsletter für PTQZ-Moderatoren mitgeteilt. Falls Sie keinen Zugang erhalten haben oder Sie Probleme mit Ihrem Zugang haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle unter 089-127 39 27 0 oder per Mail an
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie: Die Mini-Module sind NICHT zum Selbststudium geeignet, sondern dienen ausschließlich zur Durchführung von Qualitätszirkeln. Die isolierte Verwendung außerhalb von Qualitätszirkeln berechtigt nicht zur Anrechnung von CME-Punkten und wird auch nicht als Fortbildungsnachweis im Rahmen der HZV oder DMP anerkannt!
