Seit dem Jahr 2020 hat sich die Vergütung Ihrer PTQZ-Moderatorentätigkeit geändert. Für die Organisation und Durchführung von vier PTQZ pro Kalenderjahr können Sie nun den Gesamtbetrag von 500,00 Euro abrechnen. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Bitte beachten Sie, dass Ihre Rechnung bis spätestens 31. März des Folgejahres vorliegen muss. Später eingereichte Rechnungen können leider nicht mehr vergütet werden. Rechnungen ohne Angabe von BIC und IBAN können nicht mehr beachtet werden.